Prozess gewonnen - und nu?!

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
klaraX
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)
Prozess gewonnen - und nu?!

Hallo, ich habe ohne Anwalt einen Prozess gewonnen. Ich wurde 4 x geladen 430 km Fahrt pro Strecke zum Gericht. Ich habe keine Quittungen für Kopien und Porto. Ebenso keinen Verdienstnachweis, bekomme kein ALG oder Hartz4. Ich sorge mich um den Haushalt in einer Lebensgemeinschaft ;-) wenn es dann viell mehr gibt?
Meine Frage: Welche Kosten kann ich bei dem Kläger geltend machen?
Schade, dass es kein "Schmerzensgelt" für so eine Psychoklage gibt :-)

würde mich über Eure Hilfe freuen

Danke

Klara

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Welche Kosten kann ich bei dem Kläger geltend machen?


Fahrtkosten (nach Gebührentabelle). KFB beim Gericht beantragen.

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#2
 Von 
klaraX
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

i.d. R. hat man ja auch einen Anwalt. -aber war da nicht noch was? ohne Verdienstnachweis 3 euro p Std.Abwesenheit von zuhause und 20 € Pauschal für Porto ect.? habe ich irgendwann irgendwo gelesen und finde es jetzt nicht mehr


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.02.2011 09:10:42
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Reisekosten: Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: diese Kosten mit Nachweis.
Anreise mit (eigenem) PKW: 0,25 EUR pro gefahrenem km plus Parkkosten (wenn es für die Parkosten Belege gibt).
Zeitversäumnis: Wenn Du den Haushalt für mehrere Personen führst: 12 EUR pro Stunde der Abwesenheit. Mehr als 10 Stunden pro Termin könnten schwierig werden, aber versuchen kannst Du es auf jeden Fall. Beim Antrag angeben, dass Haushalt für mehrere Personen geführt wird.
Verpflegungsgeld pro Termin da Du nicht am Gerichtsort wohnst:
a)24 Stunden abwesend Pauschbetrag von 24 Euro,
b)weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend Pauschbetrag von 12 Euro,
c)weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend Pauschbetrag von 6 Euro
Kopie- und Telefonkosten ohne Nachweis: Pauschale von 20 EUR sollten kein Problem sein. Eine gesetzliche Grundlage gibt es aber dafür nicht.
Die Erstattung richtet sich ansonsten nach dem JVEG. §§ 5,21 und 6.

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