Prozesskosten Anwalt Problem

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2018 19:25:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Prozesskosten Anwalt Problem

Hallo liebe Anwälte,

Folgendes Problem belastet mich sehr.

Am 12.01.2016 hatte ich eine Gerichtsverhandlung gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber. Alles lief gut, es wurde ein Vergleich geschlossen zu meinen Gunsten. Habe auch Prozesskosten Hilfe bekommen. Jetzt fast 2 Jahre später hat sich das Gericht gemeldet und die aktuelle Finanzsituation zu prüfen wegen den Prozesskosten. Das Gericht hat die Unterlagen im Dezember 2016 an meinen Anwalt gereicht. Der hat sich aber bei mir nicht gemeldet. Ich habe erst im April 2017 davon erfahren als ich ein Schreiben von Gericht bekommen habe über ca. 1300 €. Darauf hin habe ich meine. Anwalt angerufen und gefragt warum er mich nicht vorher Benachrichtig hat. Daraufhin meinte er, er hätte meine aktuelle nicht gehabt. Was nicht stimmt. Ich habe im November 2015 die Unterlagen mit der aktuellen Adresse bei Anwalt eingereicht. Mit der Bitte an die Sekretärin die Adresse zu ändern. Er wurde auch zu den Zeitpunkt per email kommuniziert. Doch leider habe ich diese emails nicht mehr. Jetzt soll ich diesen Betrag bezahlen obwohl es nicht meine schuld ist. Er hätte einfach in seine Unterlagen schauen können und dort stand die Adresse. Meine Frage ist kann ich was dagegen tun? Für mich ist das sehr viel Geld was ich nicht habe. Ich hätte diese Prozesskosten auch weiterhin bewilligt bekommen hätte ich rechtzeitig davon gewusst. Mein Anwalt will nichts davon wissen. Als ich versucht habe mit ihm telefonisch das zu klären hat er einfach aufgelegt. Ich bitte Sie um einen Rat. Vielen Dank im voraus

-- Editiert von Moderator am 29.06.2017 18:48

-- Thema wurde verschoben am 29.06.2017 18:48

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10 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Gegen den Anwalt vorgehen, wird wohl nicht erfolgreich sei.

Da aber das Mandat vermutlich erloschen ist, könnte man sich an das Gericht wenden, die Fehlzustellung rügen und Einsetzung in den alten Stand beantragen.

Ich versteh den Anwalt aber auch nicht. Selbst wenn wir Post zu längst abgeschlossenen Fällen gekriegt haben, kam ne Kurzmitteilung drauf uns ab an den früheren Kunden.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb469092-38):
Ich habe im November 2015 die Unterlagen mit der aktuellen Adresse bei Anwalt eingereicht.

Den Zugang dieser Unterlagen könnte man jetzt wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.06.2018 19:25:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das war das Formular für die Prozesskosten Hilfe. Darauf ist die neue Adresse inklusive Datum und meiner Unterschrift. Mein Anwalt hat mir auch im April 2017 diese Kopie nochmals zukommen lassen. Als ich diese Unterlagen bei ihm abgegeben habe, habe ich ihn auf die neue Adresse hingewiesen und die Sekretärin gebeten diese zu ändern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.06.2018 19:25:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

"Da aber das Mandat vermutlich erloschen ist, könnte man sich an das Gericht wenden, die Fehlzustellung rügen und Einsetzung in den alten Stand beantragen."



Wie kann ich das beantragen? Habe mit dem Gericht gesprochen und die meinten es würde sie nicht interessieren. Sie würden immer nur mit dem Anwalt in Verbindung treten und nicht mit dem Mandanten. Sie hätten ihre Pflicht getan indem sie den Anwalt kontaktiert haben und der Rest ist ihnen egal

-- Editiert von fb469092-38 am 29.06.2017 22:05

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das wird schwierig. Wenn der Anwalt dich bereits im ursprünglichen Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat (ist meistens so) wirkt das Mandant bis zum endgültigen Abschluss des PKH-Verfahrens, also einschließlich sämtlicher Überprüfungen, die bis zu vier Jahre nach Beendigung der Hauptsache noch kommen können, fort.
Das Gericht muss die Aufforderung, sich erneut über die finanziellen Verhältnisse zu erklären, an den Anwalt zustellen. Daneben kann es auch die Partei direkt auffordern, muss aber nicht. Der Aufhebungsbeschluss muss ebenfalls an den Anwalt zugestellt werden.
Seit dem 1.1.14 muss die PKH-Partei jede Anschriftenänderung innerhalb der Überprüfungsfrist von vier Jahren von sich aus dem Gericht mitteilen. Darauf wird man auch bei Antragstellung und/oder Bewilligung hingewiesen und das sollte man auch immer selber tun (also nicht nur dem Anwalt mitteilen in der Hoffnung, dass der das schon weiterleiten wird).
Und jetzt wird es schwierig. Ich habe dazu zwei Entscheidungen gefunden mit unterschiedlichen Ergebnissen (eine ist im Net nicht frei verfügbar). Wie ist damit umzugehen, wenn Aufforderung und Aufhebung an den Anwalt zugestellt werden, dieser das aber nicht an den Mandanten weitergibt, weil er die neue Adresse des Mandanten nicht kennt (oder wie in deinem Fall meint, sie nicht zu kennen).
Im ersten Fall (LAG Hamm vom 13.3.14- 5 Ta 55/14 ) hatte der Anwalt dem Gericht mitgeteilt, dass er die Unterlagen nicht an den Mandanten weiterleiten konnte, weil der Brief des Anwalts an den Mandanten zurückkam. Das Gericht solle ihm doch die neue Anschrift des Mandanten mitteilen oder ihm die Kosten für eine EMA- Anfrage erstatten.
Das Gericht hatte den Anwalt mehrmals darauf hingewiesen, dass es seine Sache sei, wie er den Mandanten auftreibe und letztendlich die Prozesskostenhilfe aufgehoben bzw. die Aufhebung bestätigt (zugestellt ist zugestellt).
Anders das OLG Stuttgart (8 WF 66/11 ). Hier hatte der Anwalt das Empfangsbekenntnis gar nicht erst unterschrieben (der Anwalt unterschreibt, dass er die Unterlagen erhalten hat, das ist dann eine Zustellung), weil er meinte, dass er nach Ende des Hauptverfahrens dafür auch nicht mehr zuständig sei. Stattdessen hatte er mitgeteilt, dass er die Adresse seiner Mandantin nicht kennt. Aufgehoben wurde trotzdem, aber hier hat das OLG der Mandantin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt und auf die verspätet eingereichten Unterlagen hin, den Aufhebungsbeschluss aufgehoben und PKH weiter gewährt.
Beide Entscheidungen ergingen, bevor es eine Verpflichtung zur Mitteilung von Adressänderungen gab.
Bei Dir kommt erschwerend hinzu, dass man Wiedereinsetzung auch nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen oder eines Monats (das weiß ich jetzt so auf die Schnelle in deinem Fall nicht) beantragen kann, nachdem man mitgekriegt hat, dass eine Frist versäumt worden ist. Wenn du schon seit April weißt, dass die PKH aufgehoben wurde, ist es jetzt vermutlich auch für einen Wiedereinsetzungsantrag zu spät.
Egal was du machst, der Ausgang ist ungewiss.
Was kannst Du jetzt machen?
Du kannst Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Frist beantragen und gleichzeitig sofortige Beschwerde gegen den Aufhebungsbeschluss einlegen. Dabei sollte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (kann im Netz runtergeladen werden) und alle erforderlichen Belege schon beigefügt sein. Vordruck ausfüllen und belege musst du alleine machen, beim Rest hilft die Rechtsantragstelle des Gerichts, bei dem der Rechtsstreit lief (wohl Arbeitsgericht). Wenn es nicht klappt, kostet die Beschwerde 60 €.
In dem Fall kann ich mir auch vorstellen, den Anwalt in die Pflicht zu nehmen. Das sollte aber nur nach Beratung durch einen zweiten Anwalt versucht werden. Kann der zweite Anwalt nicht bezahlt werden, kann dafür Beratungshilfe gewährt werden.



-- Editiert von salkavalka am 29.06.2017 22:16

-- Editiert von salkavalka am 29.06.2017 22:18

-- Editiert von salkavalka am 29.06.2017 22:20

-- Editiert von salkavalka am 29.06.2017 22:32

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich seh noch ein ganz anderes Problem. Nach dem, was er schrieb, hat er dem Anwalt ja die Adressänderung nicht direkt mitgeteilt, sonder ihm lediglich ein Formular, welches der Anwalt weiterreichen sollte, eingereicht. Ist eine Praxis wirklich verpflichtet, die Forumlare mit dem aktuellen Stand in der Akte zu vergleichen? Wohl kaum.

Allerdings wundert mich sehr, dass das Gericht die Unterlagen nach so viel Jahren an den Anwalt schickte. Ich würde auf einen Wiedereinsetzungsantrag setzen. Und, mal ganz ehrlich, Berry, es ist sehr ehrenhaft, wenn Mandate auch nach Beendigung noch weiter betreut werden. Aber so viele Jahre? Ich sehe da keinen Rechtsanspruch.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Er hat aber auch mitgeteilt, dass er das Formular nicht einfach kommentarlos mit der neuen Anschrift abgegeben hat, sondern dass er Anwalt und Sekretärin ausdrücklich auf die Adressänderung hingewiesen und darum gebeten hat, die Adresse zu ändern.
Ansonsten sehe ich das wie du, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Anwalt bei jeder eingereichten Unterlage verpflichtet sein sollte, zu überprüfen, ob da eventuell eine neue Adresse draufsteht.
Ansonsten wundert es mich, dass hier immer von so vielen Jahren die Rede ist. Der Rechtsstreit wurde am 12.01.2016 durch Vergleich beendet und im Dezember 2016 wurde die PKH- Überprüfungsanfrage an den Anwalt geschickt.
Ist aber auch egal. Wenn der Anwalt den Mandanten bereits bei erstmaliger Beantragung der PKH vertreten hat (und für den Rechtsstreit beigeordnet worden ist) endet das Mandat hinsichtlich der PKH nicht mit Beendigung der Hauptsache, sondern erst, wenn die PKH einschließlich der Überprüfungen, die auch noch Jahre nach Ende des Rechtsstreits kommen können, endgültig erledigt ist.
Insofern ist es nicht verwunderlich, dass das Gericht nach so vielen Jahren die Unterlagen noch an den Anwalt schickt, sondern sie müssen sich auch noch nach Jahren an den Prozess- bzw. PKH-Bevollmächtigten wenden. Das ist vor Jahren mal vom BGH entschieden worden.
Ich persönlich empfinde das als Zumutung. Für viele Anwälte und Gerichte und für die Mandanten erst recht ist das Mandat mit Abschluss der Hauptsache beendet. Ob da ein Mandant daran denkt, z.B. 3 Jahre nach Abschluss des Rechtsstreits eine Adressänderung seinem damaligen Anwalt mitzuteilen, wage ich zu bezweifeln. Nichtsdestotrotz sieht der BGH es so, dass der Anwalt dann eben zusehen muss, wie er seinen "Exmandanten" auftreibt. Wenn die Überprüfung ergibt, dass der Mandant nunmehr Zahlungen leisten kann, darf der Anwalt natürlich auch die Berechnung des Gerichts überprüfen. Selbstverständlich kostenlos, denn Extragebühren gibt es dafür nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und, mal ganz ehrlich, Berry, es ist sehr ehrenhaft, wenn Mandate auch nach Beendigung noch weiter betreut werden. Aber so viele Jahre? Ich sehe da keinen Rechtsanspruch.


Einen Rechtsanspruch sehe ich auch nicht unbedingt. Aber Du krigst so ein Schriftstück auf den Tisch, guckst - sofern das AZ vermerkt ist - im Computer nach, klickst auf Schriftwechsel/Kurzmitteilung und den entsprechenden Punkt an, dann drucken, heftest das zusammen und legst es in den Postausgangskorb. 1 Min max 2 Min. Und alle sind zufrieden.

Es gibt Schlimmeres.

Gruß

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Sofortige Beschwerde gegen den Aufhebungsbeschluss einlegen (Frist: 2 Wochen ab Zustellung), PKH-Formular beifügen, darauf verweisen, dass man nach wie vor leistungsunfähig ist, dann hebt das Gericht den Beschluss wieder auf und setzt die PKH wieder in Gang.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

2 Wochen ab Zustellung.

Die Zustellung war im April - steht oben im Text.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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