Prozesskosten - Muss ich nun über die Ratenzahlung der PKH die Kosten tragen?

31. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Prozesskosten - Muss ich nun über die Ratenzahlung der PKH die Kosten tragen?

Folgende Situation:

Ich habe PKH bewilligt bekommen - mit Ratenzahlung. Anfang September muss ich die erste Rate bezahlen in Höhe von 75 Euro. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist aber erst am 26.09.2007.

Da es sich um eine Klage auf eine Vaterschaftsfeststellung handelt, wurde ein Vaterschaftstest gemacht, bei dem raus kam, dass der vermutete Vater (also die Gegenpartei) auch tatsächlich der Vater ist.

Nun will er, wenn er den Prozess verliert, die Kosten des Prozesses nicht übernehmen, obwohl die Richterin schon hat durchschimmern lassen, dass mein Vater als Verlierer des Prozesses die Kosten zu tragen hat.

Muss ich nun über die Ratenzahlung der PKH die Kosten tragen und wie kann ich mir das Geld wiederholen? Wie gesagt, laut Einkommen kann mein Vater die Kosten tragen, er will nur nicht.

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich kenne mich jetzt zwar nicht so wirklich mit Familienrecht aus, aber ich gehe davon aus, dass Du als Kläger auch im Rahmen des Familienrechtes für bestimmte Sachen vorschusspflichtig bist. Im 'normalen' Zivilprozess wäre dies z.B. für die Gerichtsgebühren oder ggf. für Zeugenauslagen oder Sachverständigenvorschüsse der Fall.

Sieht der PKH-Beschluss vor, dass Raten zu zahlen sind und legt den Beginn der Ratenzahlung auf den 01.09.2007 fest, dann bist Du verpflichtet erst mal die Raten zu zahlen. So lange der Prozess nicht abgeschlossen ist, dürfte die Zahlungsverpflichtung wahrscheinlich bestehen, bis die Vorschusspflichten erfüllt sind.

Obsiegst Du mit Deiner Klage, ist zwangsläufige Folge (ich hoffe das im Familienrecht nichts anderes gilt), dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreites trägt. Da wird er dann auch nicht mehr gefragt, ob er will oder nicht, das ist dann so. In diesem Fall würdest Du dann auch das zurück bekommen, was Du schon an Raten gezahlt hast, Du musst nur einen entsprechenden Antrag stellen.

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