Prozesskosten aus der Staatskasse: funktioniert es oder nicht?

4. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskosten aus der Staatskasse: funktioniert es oder nicht?

Ich wurde eines Verbrechens angeklagt, das ich nicht begangen habe, und bat den Anwalt um Hilfe. Nach der Gerichtsverhandlung wurde meine Akte geschlossen und der Richter entschied, dass die Prozesskosten aus der Staatskasse gedeckt werden. Ich habe meinen Anwalt gefragt, ob es zu seinem Job gehört, Geld aus der Staatskasse zurückzugeben, oder ob ich es selbst tun muss. Und er antwortete, dass die Schatzkammer mir nichts zurückgeben wird. Ich bin Ausländer und verstehe das deutsche Rechtssystem nicht gut genug, daher habe ich beschlossen, nicht zu argumentieren. Aber 2 Monate nach der Anhörung erhielt ich vom Gericht ein spezielles Papier mit einer detaillierten Berechnung meiner Ausgaben, die aus der Staatskasse gedeckt werden müssen. Ein halbes Jahr ist vergangen, nachdem dieses Papier geliefert wurde, und ich möchte fragen:
Ist es sinnvoll, vor Gericht zu schreiben und zu fragen, wie ich mein Geld zurückbekomme? Oder ist es nicht sicher und besser nicht daran zu erinnern? Mein Anwalt war ein sehr hochmütiger Mensch und ich möchte nicht noch einmal mit ihm darüber reden. Und ich möchte auch nicht 1000 Euro an einen anderen Anwalt für die Rückgabe von 1000 Euro aus der Staatskasse zahlen...

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Sie müssen nicht an das Gericht schreiben, sondern an Ihren Anwalt.
Denn wenn man Sie richtig versteht, ist es vermutlich zu einem Freispruch gekommen, die Staatskasse trägt die Kosten und Ihre Auslagen (=notwendige Anwaltskosten). Dann wird der Kollege diese Kosten bei der Staatskasse geltend machen und mit Ihnen abrechnen müssen.

Ob der Anwalt hochmütig (immerhin hat er offenbar einen Freispruch erwirkt?) ist, spielt dabei keine Rolle - er ist Ihr Ansprechpartner.

MfG

RA Thomas Bohle

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Ob der Anwalt hochmütig (immerhin hat er offenbar einen Freispruch erwirkt?) ist, spielt dabei keine Rolle - er ist Ihr Ansprechpartner.

Richtig.
Er ist sogar zur Abrechnung verpflichtet.

Ich würde den Anwalt jetzt gerichtsfest zur Abrechnung auffordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bereits an den Anwalt bezahlt (vor der Anhörung). Er fragte mich, nachdem er gehört hatte, ob ich ihm erlaube, Geld zu behalten, das ich ihm bereits gezahlt habe oder nicht. Ich sagte: Ja, ich erlaube, ich bin bereit, mein Geld selbst von der Staatskasse zurückzufordern. Danach sagte er, dass ich kein Geld zurückbekomme. Ich habe ihn zweimal gefragt und möchte es nicht wiederholen. Seine Antworten waren nicht höflich und ich denke, dass es ein sehr unfaires Verhalten war.

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#4
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe zwei Fragen, die ich verstehen muss:
1. Sieben Monate nach der Gerichtsverhandlung und fünf Monate nach Erhalt des Papiers vom Gericht mit dem Geldbetrag, der aus der Staatskasse zurückgegeben werden muss. Ist es sinnvoll zu warten (falls das Geld über den Anwalt zurückerstattet wird) oder ist es an der Zeit, selbst etwas zu tun (ich weiß, dass in Deutschland alles ziemlich langsam ist).
2. Wohin soll ich eine Anfrage senden, wenn ich selbst versuchen möchte, Geld zurückzugeben?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
fünf Monate nach Erhalt des Papiers vom Gericht mit dem Geldbetrag, der aus der Staatskasse zurückgegeben werden muss.
Vielleicht schreibst du mal hier, was genau in dem Brief vom Gericht steht?

Zitat (von Emigrant):
Ich sagte: Ja, ich erlaube, ich bin bereit, mein Geld selbst von der Staatskasse zurückzufordern.
Warum hast du das gesagt, wenn du das deutsche Rechtssystem nicht kennst?
Zitat (von Emigrant):
oder ist es an der Zeit, selbst etwas zu tun
Ja, du musst etwas tun. Denn du hast dem Anwalt gesagt, dass du selbst tätig wirst...Was meinst du, was langsam ist?
Du hast 5 Monate gewartet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sagte das, weil ich dachte, dass die Gerichtsentscheidung nicht ignoriert werden kann und ich Geld bekomme, wenn das Gericht entscheidet, dass Geld zurückgegeben werden muss. Ich werde das Foto des Briefes später hier einstellen.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
....dass die Gerichtsentscheidung nicht ignoriert werden kann und ich Geld bekomme, wenn das Gericht entscheidet, dass Geld zurückgegeben werden muss.


So ist es ja auch.
Nur musst DU dem Gericht dann langsam mal DEINE DIR entstandenen Kosten auch nennen und eine Bankverbindung angeben, wo das Geld überhaupt hin soll.
Da kommt niemand bei Dir vorbei und übergibt Dir Bargeld.

Beachte dabei aber, dass die Staatskasse nur Anwaltskosten in Höhe des RVG erstattet, wenn Du mit Deinem Anwalt eine Honorarvereinbarung getroffen hast, die über das RVG hinausgeht, bleibst Du auf einem Teil Deiner Kosten sitzen.

-- Editiert von spatenklopper am 12.08.2021 13:08

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#8
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein Papier mit einer Geldberechnung vom Gericht, aber ich weiß nicht, wie ich hier Bilder anhängen soll?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

https://ibb.co/z4n1W6Q
https://ibb.co/W6w5wLG
https://ibb.co/Xs3Q3qg
https://ibb.co/8z9bnDk

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#11
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinungen?

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Bei Gericht unter Angabe des Aktenzeichens nachfragen, ob und wenn wann, wohin die Erstattung gezahlt wurde.

Und ich habe da ehrlich gesagt eine Vermutung und hoffe doch für die Anwaltszunft, dass sie nicht zutreffend ist...
Ihr damaliger Anwalt wird das Geld erhalten haben.

Zitat (von Emigrant):
Ich habe bereits an den Anwalt bezahlt (vor der Anhörung). Er fragte mich, nachdem er gehört hatte, ob ich ihm erlaube, Geld zu behalten, das ich ihm bereits gezahlt habe oder nicht. Ich sagte: Ja, ich erlaube, ich bin bereit, mein Geld selbst von der Staatskasse zurückzufordern. Danach sagte er, dass ich kein Geld zurückbekomme.


Damit hätte der Anwalt doppelt kassiert, und Sie ihm dafür das OK gegeben.

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#13
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, hab ich mir schon überlegt. Ich habe ihm erlaubt, Geld zu bleiben, das ich bereits bezahlt habe - nicht mehr und nicht weniger. Zu welcher Gerichtsbehörde soll ich mit diesem Papier gehen?

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Zu welcher Gerichtsbehörde soll ich mit diesem Papier gehen?
Du kannst auch an dieses Amtsgericht schreiben, von dem dieser Brief kam. Das AZ=Aktenzeichen bitte unbedingt angeben.

Zitat (von spatenklopper):
Bei Gericht unter Angabe des Aktenzeichens nachfragen, ob und wenn wann, wohin die Erstattung gezahlt wurde.
Genau so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Freiform Brief?

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#16
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Brief kann in freier Form sein?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Ja

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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