Hallo, ich (Beklagter) habe PKH bekommen. Nun wollen wir evrl. einen Vergleich abschließen. Leider konnte mir die Richterin nicht die auf mich zukommenden KOsten informieren.
Kann mir jemand helfen?
Also Streitwert einmal 360 EUR und einmal 600 EUR.
Erste Instanz. Was ist mit den Fahrtkosten des gegnerischen Zeugen, der ca. 300 km fahren musste?
Mit freundlichen Grüßen
Tom
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Prozesskosten bei Vergleich mit PKH
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Bei einem Vergleich kommt es auf die Kostenquote an. Wenn Kostenaufhebung vereinbart wird, passiert gar nichts. Die Gegenseite zahlt deren und Sie (PKH) Ihre Kosten.
Lediglich bei einer Kostenquote müssten Sie den entsprechend für Sie negativen %-Satz der Gegenseite tragen.
Die Zeugenauslagen sind jedenfalls von der PKH abgedeckt.
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Ahh ok, das hilft mir. Es soll ein Satz von 28 % (ich) zu 72 %vereinbart werden.
Kann man schon abschätzen was das in EUR bedeutet?
Vielen Dank
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Haben Sie und/oder der Gegner einen Anwalt?
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der Gegner hat einen, ich nicht.
Werden auch evtl. Gutachterkosten von der PKH überneommen? Dies träfe zu wenn wir uns nicht einigen.
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