Prozesskosten bei Vergleich mit PKH

4. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Prozesskosten bei Vergleich mit PKH

Hallo, ich (Beklagter) habe PKH bekommen. Nun wollen wir evrl. einen Vergleich abschließen. Leider konnte mir die Richterin nicht die auf mich zukommenden KOsten informieren.
Kann mir jemand helfen?

Also Streitwert einmal 360 EUR und einmal 600 EUR.
Erste Instanz. Was ist mit den Fahrtkosten des gegnerischen Zeugen, der ca. 300 km fahren musste?

Mit freundlichen Grüßen
Tom

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Bei einem Vergleich kommt es auf die Kostenquote an. Wenn Kostenaufhebung vereinbart wird, passiert gar nichts. Die Gegenseite zahlt deren und Sie (PKH) Ihre Kosten.

Lediglich bei einer Kostenquote müssten Sie den entsprechend für Sie negativen %-Satz der Gegenseite tragen.

Die Zeugenauslagen sind jedenfalls von der PKH abgedeckt.

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#2
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Ahh ok, das hilft mir. Es soll ein Satz von 28 % (ich) zu 72 %vereinbart werden.
Kann man schon abschätzen was das in EUR bedeutet?

Vielen Dank

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Haben Sie und/oder der Gegner einen Anwalt?

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#4
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

der Gegner hat einen, ich nicht.

Werden auch evtl. Gutachterkosten von der PKH überneommen? Dies träfe zu wenn wir uns nicht einigen.

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