Beim der antragstellung von prozesskostenhilfe:
Wenn man einen rentenbescheid hat, muss man die ganzen 10 Seiten mit rechtsfolgenbelehrung etc beifügen oder reicht es, die 1, 2 Seiten beizufügen aus dem Die Rentenhoehe hervorgeht?
Prozesskostenhilfe Antrag, Anlagen
27. Juli 2020
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Frage vom 27. Juli 2020 | 15:35
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Antrag, Anlagen
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#1
Antwort vom 27. Juli 2020 | 18:30
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2979x hilfreich)
ZitatWenn man einen rentenbescheid hat, muss man die ganzen 10 Seiten mit rechtsfolgenbelehrung etc beifügen oder reicht es, die 1, 2 Seiten beizufügen aus dem Die Rentenhoehe hervorgeht? :
Was steht dazu denn im Antragsformular? Ich habe so etwas nie ausgefüllt, denke aber dort steht Kopie des Bescheides.
Und warum die Frage? Ob ich zwei Seiten kopiere oder 10 ist doch eigentlich Latte.
Berry
#2
Antwort vom 28. Juli 2020 | 10:22
Von
Status: Junior-Partner (5154 Beiträge, 1745x hilfreich)
Zitatmuss man die ganzen 10 Seiten mit rechtsfolgenbelehrung etc beifügen :
Nein, nur den inhaltlich relevanten Teil. Die Belehrungen usw. sind nur für dich als Bescheidsempfänger relevant, die interessieren Dritte nicht.
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