Hallo,
ich bin gerade verwirrt über Prozesskostenhilfe.
Ob seitens Gericht da ein Fehler vorliegt, oder das eine komische Zone ist, wo man sich unter den Pfändungsgrenzen, Sozialrechtlichen Grenzen und auch K Unterhalt bewegt.
Bei der Berechnung Kind A was bei mir lebt mit Partner wurde der Kinderfreibetrag gewährt, gleichzeitig das volle Kindergeld angerechnet.
Das KG ist doch nicht mein EK, nach Familienrecht maximal 1/2.
Die anderen Kinder mit Unterhaltspflicht wurden garnicht angerechnet als Freibetrag.
Da Mangelfall Berechnung.
Ich stell mir nun die Frage, das JA ist gerade in der Berechnung noch.
Ich muss wahrscheinlich betrag X zahlen.
Da leicht über den Selbstbehalt.
Da wird das gericht den tatsächlichen gezahlten Unterhalt wohl abziehen.
Aber egal wie, liege ich ja dann unter dem Selbstbehalt,nun rutsche damit wieder in die Schiene sozialhilfe beantragen.
Dadurch wird doch wieder nur von einen Topf zum anderen geschoben, macht Arbeit, verwaltung, Bürokratie.
Ich verstehe es nicht.
Prozesskostenhilfe Berechnung Freibetrag
Doch. Das Kindergeld ist Einkommen des Kindergeldberechtigten. Das bist du für Kind A.Zitat :Das KG ist doch nicht mein EK,
Welche denn?Zitat :Ich stell mir nun die Frage,
Familiengerichte können idR Anträge auf PKH/VKH gut und richtig prüfen, berechnen und bescheiden.
Gemeint sind wahrscheinlich deine Kinder als Unterhaltsberechtigte, die nicht bei dir leben.Zitat :Die anderen Kinder mit Unterhaltspflicht wurden garnicht angerechnet als Freibetrag.
Ich verstehe es nicht. Ich stell mir nun die Frage, was gemeint ist...Zitat :Bei der Berechnung Kind A was bei mir lebt mit Partner wurde der Kinderfreibetrag gewährt,
- Dein Kind A lebt bei dir mit seinem Partner?
- Dein Kind A und dein Partner leben bei dir?
oder...
Das kann durchaus sein, aber willst du nicht PKH vom *Staat*, d.h. von der zuständigen Stelle?Zitat :Dadurch wird doch wieder nur von einen Topf zum anderen geschoben, macht Arbeit, verwaltung, Bürokratie.
Es geht hier nun mal nicht alles aus einem großen staatlichen Topf, wo jeder seine Kelle füllen darf. Noch gibts diverse zuständige Stellen mit diversen Töpfen.
Vereinfachung und B-Abbau kommt vielleicht... später.
Eher kommen wohl *reformierte Töpfe*. Es klappert bereits.
Was genau verstehst du nicht:
Beispiel:
Kindesunterhalt liegt der SB bei 1200.
Der PKH liegt darunter, ist man wie ich jetzt in dieser Grauzone, bleibt mir faktisch garnichts mehr.
Die PKH gestattet keine Kinder Freibeträge für Unterhaltsberechtigte Kinder B und C die nicht bei mir wohnen.
Für Kind A wird das volle Kindergeld als einkommen gewertet.
Warum? Meine Partnerin hat wohl kein Anteil daran? Müsste das Kindergeld nicht halbiert werden?
Kosten wie Miete usw werden ja auch halbiert.
Der Witz daran ist folgender:
Durch die festgesetzte Pkh Rückforderung, trotz Mangelfall im Kindesunterhalt werde ich so wenig haben das ich wieder zusätzlich Sozialhilfe beziehen muss.
Furch sozialhilfe wird pkh wieder als Rückzahlung ausgesetzt.
Wird die ausgesetzt, muss ich sozialhilfe wieder abmelden.
Das ist ein dauer Kreislauf ohne Sinn dahinter.
Dazu fraglich warum Zpo unter den Pfändungsgrenzen liegt und unter den Kindersunterhalt, wenn zpo selbst regelt das die Pfändungsgrenzen das minimum sind was bleiben muss, und nur beim Unterhalt runter gesetzt werden darf.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
DU verstehst nicht, was das Gericht dir da vorgerechnet hat. Am besten wartest du ab, bis das JA dir was schreibt.Zitat :Was genau verstehst du nicht:
Ach so... soll man riechen, dass es um PKH-Rückforderung geht??Zitat :Durch die festgesetzte Pkh Rückforderung,
Oder alles nachlesen, was du seit 2022 hier gefragt hast? Was wurde eigentlich aus deinem Anspruch einer fairen Teilung in 2022?
Eine Rückforderung von PKH ist nach § 120a ZPO innerhalb 4 Jahren rechtens, wenn sich das Einkommen im Laufe der Zeit positiv verändert hat. Das hättest du schon 2022 lesen können, als du PKH gewährt bekamst.
Ja, als PKH-Rückzahlungs-Rate.Zitat :Ich muss wahrscheinlich betrag X zahlen.
Das ist kein Witz, sondern sinnvolle gesetzl. Regelung, die für einen sehr kleinen Personenkreis gilt. Diese wenigen müssen ---vielleicht --- paar mehr Anträge schreiben.Zitat :Der Witz daran ist folgender:
Aber deine Partnerin hat selbstverständlich einen Mietanteil zu tragen, da sie mit dir und deinem Kind A in 1 Haushalt lebt.
Es gibt genug Programme, die man über die großen Suchmaschinen findet, in welchen genau die Freibeträge aufgelistet sind, die bei PKH/VKH zu berücksichtigen sind. Aus den Programmen ergibt sich auch die Höhe der jeweiligen Beträge. Das kannst Du unschwer selbst ausrechnen bzw. abfragen.
Wenn es sich um einen "Altfall" handelt,, dann ist entweder schon eine Ratenzahlung verbindlich festgelegt oder aber es wird innerhalb der ersten vier Jahre überprüft, ob eine Inanspruchnahme des Betroffenen möglich ist. Insoweit gelten auch die Regeln, die ich genannt habe bzw. die Du einfach überprüfen kannst.
Eines muss jedoch klar sein. Der Staat übernimmt zwar eventuell bei Bedürftigen die eigenen entst4henden Kosten, um überhaupt eine Prozessführung zu ermöglichen. Der Staat übernimmt aber nicht das Prozessführungsrisiko. D.h., wenn man verliert muss man allein wie auch immer für die Kosten der Gegenseite aufkommen. Und noch eine kleine Korrektur: Kindergeld ist kein Einkommen des Kindes. Es ist eine steuerliche Besserstellung von demjenigen, der es erhält.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten