Hi,
mein Mann muss die Prozesskostenhilfe für einen Vergleich im August 09 zurück zahlen.
So weit so gut.
Wir haben nun allerdings im Dezember geheiratet und ich habe ab Februar kein Einkommen mehr.
Zu dem habe ich noch Schulden von einer Stromnachzahlung.
Diese Stromnachzahlung betrifft eigentlich uns Beide, jedoch lief der Vertrag des Anbieters damals nur auf mich.
Vor der Heirat konnte das leider nicht annerkannt werden. Ebenfalls gabs nur einen Freibetrag in der Berechnung für meinen Mann und unseren gemeinsamen Sohn.
Wie ist das nun jetzt?
Wir sind ja nun seit Dezember verheiratet.
Werden dann die Schulden von mir auch anerkannt und gibt es für mich auch einen Freibetrag?
Liebe Grüße
Angi
-----------------
" "
Prozesskostenhilfe
3. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2011 | 13:26
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 87x hilfreich)
Prozesskostenhilfe
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten