Wir haben vor einigen Monaten einen Klageentwurf zugesandt bekommen der uns über eine sehr hohe Summe verklagt und die Gegenpartei PKH beantragt hat, welche wir bewilligen sollten.
Unsere Anwältin hat versucht zu erklären, dass dieses Verfahren keine Aussicht auf erfolg hat - dennoch wurde die Prozesskostenhilfe der Gegenpartei bewilligt.
Was ich gelernt und mir erlesen habe, ist ja wohl die Tatsache, dass der Antrag auf PKH nur ein Vorverfahren ist und dass darin Aussicht auf Erfolg geprüft wird.
Eine tatsächliche Klage wird erst nach Bewilligung PKH eingereicht.
Tja, darauf warten wir jetzt und das nicht erst seit gestern.
Frage: wie lange hat die Gegenpartei Zeit nach bewilligter PKH nunmehr die Klage bei Gericht offiziell einzureichen?
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten!
Gruß PG
Prozesskostenhilfe - wird Aussicht auf Erfolg geprüft?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Regelmäßig wird die Klage vorbehaltlich der Gewährung von PKH eingereicht.
(Was steht in dem Klageentwurf ?)
Sobald also über die pKH entschienden ist, wird die KLage zugestellt.
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
-- Editiert von yeti am 07.10.2004 15:15:47
Es gibt einen Anspruch aus dem Allgemeinen ZivilR; §§ 670 pp BGB
wegen Mutwilligkeit.
Grundsatz, GoA Geschäftsbesorgung ohne Auftrag. Das sollten Sie Ihrer RAin erzählen.
Aber das ist nicht so einfach, weil man selbst beweispflichtig ist und beweisen muss, dass der andere (hier der Kläger) den Rechtsstreit quasi vom Zaum gebrochen hat. Das dürfte hier nicht so einfach sein.
Aber versuchen kann man es.
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Es gibt einen Anspruch aus dem Allgemeinen ZivilR; §§ 670 pp BGB
wegen Mutwilligkeit.
Grundsatz, GoA Geschäftsbesorgung ohne Auftrag. Das sollten Sie Ihrer RAin erzählen.
Kann ich mal ne Aufklärung kriegen, was das jetzt heißt und wofür das gut ist. Vielen Dank.
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