Guten Tag
Wann und in welcher Höhe wird Prozesskostenhilfe gewährt?
Ist diese zurück zu zahlen?
Wenn ja, wann?
Wie lange lange ist das Einkommen des Mandanten für eine Rückzahlung relevant?
Dankeschön
-- Editiert von bert60 am 30.09.2007 18:24:06
Prozesskostenhilfe ?
30. September 2007
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Frage vom 30. September 2007 | 18:23
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe ?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2007 | 10:43
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Guck Dir mal die §§ 114 ff. ZPO an. Dort sind die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH und auch die Umstände für eine Rückzahlung geregelt. Vielleicht hilft Dir das ja für Deine allgemein aufgeworfenen Fragen schon weiter. Wenn nicht noch mal melden.
Und jetzt?
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