Prozeßkostenhilfe - bis zu welchem Einkommen?

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
garfield0803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozeßkostenhilfe - bis zu welchem Einkommen?

Hallo, ich arbeite gerade in einer Maßnahme, die sich damit beschäftigt, Spartipps für HartzVI Empfänger zu suchen, und die dann für jederman ins Internet zu stellen, an dem Projekt Prozeßkostehilfe. Wer kann mir sagen, wo ich Infomaterial darüber bekomme, bis zu welchem Einkommen man Prozeßkostenhilfe bekommt, und ab wann man keine bekommt. Und ist das von Bundesland zu Bundesland gleich, oder gibt es da Tabellen?? Danke schon einmal für die Auskunft!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Spartipps für Hartz IV-Empfänger und PKH. Das passt irgendwie nicht. Zum Sparen ist PKH nämlich gerade nicht gedacht. Wenn man es richtig betrachtet können an der PKH grundsätzlich auf Folgekosten dranhängen. Ich weise nur darauf hin, dass PKH nur gewährt wird, wenn die Klage nach der Ansicht des Gerichts Aussicht auf Erfolg bietet. Sollte ein RA mit der Durchführung des PKH Verfahrens betraut werden und PKH nicht gewährt werden, entstehen schon allein für die Tätigkeit des RA im PKH-Verfahren Kosten, die der Mandant zu tragen hat.

Auch wenn PKH gewährt wird, ist damit noch nicht darüber entschieden, dass derjenige, dem PKH gewährt wurde, auch den Prozess gewinnt. Es kann auch passieren, dass man vollständig unterliegt mit der Folge, dass man die Kosten der gegenseite tragen muss. Die sind nämlich von der PKH nicht umfasst.

Vielleicht solltest du dir bzw. dein Projektleiter mal Überlegen, ob man nicht eine andere Kategorie für PKH wählt. Infos über PKH bekommst du auf jeden Fall auf den Internetseiten des Justizministerium NRW. Ich vermute mal, dass auch die anderen Bundesländer solche Infos auf der jeweiligen Homepage des betreffenden Justizministeriums bereit halten. Ansonsten hilft auch Google.

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