Prozesskostenhilfe in diesen Fall

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
PopoPirat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe in diesen Fall

Hallo Zusammen,

Meine Frau und ich haben uns entschlossen die Ehe zu beenden. Wir leben seit Januar diesen Jahres getrennt in der Ehewohnung. Waren heute beim Anwalt und haben alles in die Wege geleitet.

Konstellation: ich arbeite 2700€ Britto
sie Ausbildung 317€

Damit ich kein trennungsunterhalt zahle haben wir das Datum der Trennung auf den 01.januar 2017 gesetzt damit quasi dieses Januar das trennungsjahr rum ist und Anspruch auf trennungsunterhalt entfällt.

Ach ja wie sind beide nicht verstrieten oder so, sie will auch kein Unterhalt sondern will Leistungen vom Amt wenns dann soweit ist.

Ich hab den Tipp bekommen das wir die Scheidung über sie laufen lassen sollen damit sie prozesskostenhilfe bekommt und somit auch die Scheidung gezahlt wird aber der Anwalt hat gemeint das geht net er bekommt den Antrag nicht durch?

Sagen wir mal sie wäre unter der gleichen Konstellation alleine zum Anwalt gegangen und würde sich von mir scheiden lassen wer hätte dann zahlen müssen?

Bin bisschen misstrauisch hat der Anwalt das nur gesagt weil er von mir das Geld schneller sieht?

-- Editiert von Moderator am 03.11.2017 14:28

-- Thema wurde verschoben am 03.11.2017 14:28

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

sie will auch kein Unterhalt sondern will Leistungen vom Amt wenns dann soweit ist. Die wird sie aber nicht kriegen, da der Unterhalt Vorrang hat. Das ist "erzielbares Einkommen" - darauf darf sie natürlich verzichten, aber der Steuerzahler springt deswegen noch lange nicht ein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
PopoPirat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber wenn wir geschieden sind dann bin nicht mehr unterhaltsverpflichtet ihr gegenüber.

Sie bleibt ja noch wohnen bei mir bis die Scheidung rum ist.

Aber das war ja nicht die Frage sondern ob es stimmt das sie keine prozesshilfe bekommen würde wenn es über sie laufen würde

-- Editiert von PopoPirat am 03.11.2017 14:36

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ja aber wenn wir geschieden sind dann bin nicht mehr unterhaltsverpflichtet ihr gegenüber. Und Sie haben ernsthaft noch nie von nachehelichem Unterhalt gehört?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
PopoPirat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dachte das muss man nicht mehr zahlen. Habe aber nur am Rande gehört das es seit 2010? Kein Unterhalt mehr gut die Frau zahlen muss. Klar sieht es mit Kinder anders aus.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Dachte das muss man nicht mehr zahlen. Eben darum sage ich Ihnen das ja. Aber da es hier um PKH geht, sollten Sie das vielleicht noch mal gesondert im UF Familienrecht erfragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
PopoPirat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok werde ich tun. Auf die pkh haben sie auch keine Antwort parat oder?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nein, habe ich nicht. Aber da das nun schon ins UF Standesrecht verschoben wurde, wird es nicht lange dauern, bis Ihnen jemand antwortet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ehegatten (auch getrennte) schulden in bestimmten Angelegenheiten (eine Scheidung gehört dazu) einander Prozesskostenvorschuss, wenn einer leistungsfähig ist und der andere nicht. Deine Frau müsste bei einem Prozesskostenhilfeantrag auch dein Einkommen angeben. Der Anspruch gegen den Nochehegatten geht der staatlichen Prozesskostenhilfe vor. Deshalb sagte der Anwalt vermutlich, er würde den Antrag nicht durchkriegen.

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#9
 Von 
PopoPirat
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahhhhhh ok! Das ergibt dann natürlich Sinn

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