Hallo,
ich verdiene weniger als ein Hartz 4 Empfänger, habe aber keinen Anspruch auf ALG 2.
Ich möchte in einem Streit gegen jemanden vor dem Zivilgericht klagen.
In einem Erstberatungsgespräch mit einem Fachanwalt, welchen ich selbst bezahlt habe, wurde mir bewertet, dass eine Klage eine hohe Erfolgsaussicht hat. Allerdings ist dieser Anwalt nicht bereit gewesen, über Prozesskostenhilfe beauftragt zu werden, weil er da nicht so viel verdienen kann.
Habe ich als Nicht-Hartz 4 Empfänger überhaupt Anspruch auf Prozesskostenhilfe??
-- Editiert von Standi9 am 13.11.2020 12:03
-- Editiert von Moderator am 14.11.2020 17:46
-- Thema wurde verschoben am 14.11.2020 17:46
Prozesskostenhilfe ohne Hartz 4 ? für wen möglich?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?

PKH ist nicht vom Empfang von ALG II abhängig, sondern vom Einkommen sowie von den Erfolgsaussichten. Und man muss natürlich auch einen Anwalt finden, der zu diesen Bedingungen arbeitet.
wirdwerden
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat drei Voraussetzungen, siehe §114 ZPO.
Es müssen die wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen stimmen, die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein.
Was davon auf Ihren Fall zutrifft kann hier keiner sagen.
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ich verdiene weniger als ein Hartz 4 Empfänger, habe aber keinen Anspruch auf ALG 2. D. h., Sie haben Vermögen? Oder woran scheitert der Alg-2-Anspruch? Vermögen wäre nämlich auch ein Ausschlusskriterium für die PKH...
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