Prozesskostenhilfe wenn ich Schulden habe?

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
fiorellino
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 12x hilfreich)
Prozesskostenhilfe wenn ich Schulden habe?


hallo zusammen, evtl. ist diese Frage schon gestellt worden:
Ich habe derzeit keine Ersparnisse mehr, im Gegenteil noch Restschulden durch einen Hausverkauf und muß mich gegen eine Zivilklage verteidigen. Einen RA kann ich mir derzeit nicht leisten. Habe ich eine Chance auf Prozesskostenhilfe?
Den Fall könnt Ihr unter Verfahrensrecht "hebt ein Urteil des BGH ein anderes auf" lesen.
Ich habe richtiggehend Angst vor diesem Anwalt , der vor nichts zurückzuschrecken scheint. Und wenn ich mich selbst verteidige werde ich evtl. wieder verlieren. Gibts da eine Chance, dass ich evtl. Prozesskostenhilfe bekäme? Oder zählen Schulden eben nicht?
Danke für Eure Antworten F.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Oder zählen Schulden eben nicht?


Natürlich sind Schulden kein Hinderungsgrund für PKH, denn gerade bei im Minus stehenden Personen ist die Bedürftigkeit ja eindeutig gegeben. Interessanter wäre die Frage, ob Erfolgsaussichten bejaht werden. (Dazu wurde ja schon einiges in deinem anderen Thread dazu geschrieben.)

Immerhin bist du hier schon in der 3. Iteration, nachdem du die 1. Iteration verloren hast und die 2. Iteration (Schadensersatz gegen Anwalt aus 1. Iteration) auch. Außerdem wäre das, wie ich dich verstanden habe, jetzt doch erst mal eine Strafsache gegen den Anwalt wegen Prozeßbetrugs in der 2. Iteration.
Ob sich das am Ende wirklich von hinten nach vorne aufwickelt, wie du zu hoffen scheinst, ist zumindest fraglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fiorellino
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, nein es geht um eine drittte Sache: Nicht nur, dass dieser RA Prozessbetrug begangen hat und ich dadurch meine Klage wegen Anwaltshaftung verlor und er zudem noch MICH , einen Verwandten und eine Freundin in diesem Zusammenhang wegen Prozessbetrugs angezeigt hatte (die Verfahren sind inzwischen eingestellt), nein er fordert auch nun auch noch außergerichtliche Kosten aus meinem arbeitsgerichtlichen Prozess aus 2008, die ihm meine damalige RSV nicht erstattet hat. Darum gehts ja: ich hatte ihn seinerzeit bei Beauftragung schon darauf hingewiesen, sich für alles die Deckungszusage einzuholen, da ich mir auch damals ohne RSV nicht mal einen Anwalt hätte leisten können. Hat er nicht gemacht. Damals sagte er mir nur, er würde nach Ende des Verfahrens die RSV verklagen. Jetzt, nach fast zwei Jahren will er diese Kosten von mir einklagen! Nich nur, dass ich damals die Kosten für den zweiten Anwalt (fast 2800€) dann selbst zahlen musste, jetzt will er weitere 1600 €, hat mich verklagt und das Verfahren ist in 4 Monaten. Ich habe in Alleinarbeit dem Gericht den ganzen Sachverhalt erklärt und auch darauf hingewiesen, dass bzgl. dem Verfahren wegen Anwaltshaftung eine Anzeige gegen RA wegen falscher Verdächtigung und Prozessbetrug läuft. Habe auch gebeten, dass Verfahren deshalb auszusetzen oder mindestens eine Aufrechnung zu gestatten und hoffe, dass sie darauf eingehen aber ich würde mir zu meiner "Verteidigung" gerne dafür einen RA an die Seite holen. Es geht also nicht darum, dass Ganze von hinten aufzurollen sondern einfach nur um Selbstverteidigung! Wo könnte ich denn hierfür Prozesskostenhilfe beantragen? Bei einer Abteilung des AG?
Das hier ist alles total verworren mittlerweile aber vielleicht versteht es ja trotzdem noch einer? Danke für Antwort F.

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#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Wie gesagt, ist für die PKH neben der Bedürftigkeit relevant, dass die Rechtssuche erfolgsversprechend und nicht mutwillig ist. Normalerweise stellt ja die Anwältin bzw. der Anwalt den Antrag auf PKH. Die Schulden sind bei den Verbindlichkeiten mit Nachweisen anzugeben, weil es ja darum geht, darzulegen, dass jemand PKH braucht, weil bei ihm oder ihr nicht der Wohlstand ausgebrochen ist.

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