hallo leute,
kann mir bitte jemand sagen unter welchen vorraussetzungen prozesskostenhilfe gewährt wird,ob das einkommen des lebenspartners(nicht verheiratet)angerechnet wird und wo man sich deswegen hinwenden muss.
vielen dank
Prozesskostenhilfe - wird das Einkommen des Lebenspartners angerechnet?
kommt auf die berufstätigkeit, das bundesland und die ausgabenverpflichtungen an.
eine etwaige brechtigung können sie mit pkh fix (kostenlos und legal unter pkh-fix.de) selbst überprüfen.
zudem muss die der babsichtigte rechtszug erfolgversprechend und nicht mutwillig sein, der letztliche antrag wird idR zusammen mit einem entwurf beim jeweiligen gereicht eingereicht welches dann über die gewährung entscheidet.
Sie können aber auch einen (!) Schriftsatz machen und schreiben, daß Sie PKH beantragen, im Übrigen nach Bewilligung von PKH die nachfolgenden Anträge 1. bis 8. stellen, ferner die Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung nicht mutwillig ist, was den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen ist. Sie haben dann bereits die Klageanträge zu begründen. Der Schriftsatz wird dann an den Gegner weitergeleitet, der auf den PKH Antrag erwidern kann. Nach Bewilligung oder Zurückweisung von PKH können Sie dann entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Sie Ihr Klagebegehren weiterverfolgen möchten.
-- Editiert von thosim am 22.02.2006 19:40:08
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