Hallo guten Tag,
Ich musste wegen eines Rechtstreites einen Anwalt beauftragen, es handelte sich darum, einen Hund, der mit gehört und sich bei jemand anderen befand, zurück zu holen.
Der Anwalt wurde mehrfach, auch schriftlich, mitgeteilt, dass es eilt... denn Lebewesen altern auch... nun.. nach Mandatserteilung und Bezahlung eines 4.stelligen Betrages, war der Anwalt nicht mehr zu erreichen, weder Telefonisch (es läuft dort immer der Anrufbeantworter), noch über 50 Mails, erst ein Jahr nach Mandatserteilung und energischer Intervention, wurde dann eine Klage eingereicht, schon dabei lief einiges schief, so wurde z.B. ein Zeuge der Gegenpartei als mein Zeuge genannt und ich sollte dafür Zeugengeld bezahlen, mein eigener Zeuge wurde vergessen, usw. erst nach energischer Intervention, wurde der Fehler erkannt..., dann wurden angesetzte Gerichtstermine, von meinem Anwalt wegen Terminüberschneidungen, insgesamt 5 mal annulliert, oft erst 3 Tage vorher, so dass dann jedes mal auf einen neuen Gerichtstermin gewartet werden musste.. was dann wieder 1,5 Jahre Verzögerung, bedeutete... nun, nachdem der Termin in der Zwischenzeit dann stattfand und der Hund dann endlich nach 3 Jahren! Zurück kommt.. in der Zwischenzeit alt ist und die Bindung am neuen Ort aufgebaut hatte, Bin ich um einen fast 5-stelligen Betrag ärmer... weil der Anwalt alles aufbauschte und Termine ständig verschob.
Kann man einen Anwalt hier haftbar machen?
Prozessverzögerung durch Anwalt auf Jahre hinaus
11. Juli 2019
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Frage vom 11. Juli 2019 | 18:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozessverzögerung durch Anwalt auf Jahre hinaus
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2019 | 23:49
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatKann man einen Anwalt hier haftbar machen? :
Klar, nur ist aus der Beschreibung nicht erkennbar welchen Fehler der Anwalt gemacht haben soll und wie sich dieser Fehler/diese Fehler finanziell ungünstig für den Mandanten auswirken.
Der Punkt mit dem falsch benannten Zeugen hat sich ja sicher über die Kostenentscheidung erledigt, und die Terminverschiebungen waren nun einmal geboten, da auch ein Anwalt nicht an zwei unterschiedlichen Stellen zur gleichen Zeit sein kann.
Das neue Gerichtstermine nicht zeitnah angesetzt werden, hat alelrdings der Anwalt nicht zu vertreten - für die Verzögerung haftet er nicht.
Berry
#2
Antwort vom 12. Juli 2019 | 09:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hmmm, ja, das ist klar, dass ein Anwalt nicht 2 Termine gleichzeitig wahrnehmen kann, ABER die Gerichtstermine wurden jeweils etwa 2 Monate im voraus angesetzt und dann von dem Anwalt immer erst sehr kurzfristig davor abgesagt, also zum Teil erst 48 Stunden vorher, wo schon Urlaub bei der Arbeit eingegeben wurde und vieles mehr um den Termin wahrnehmen zu können, einmal OK, aber gleich 5 mal?
Und wenn eine Klage erst ein Jahr nach Mandatserteilung eingegeben wurde? Einfach der Fall zuerst einmal ein Jahr liegen blieb? Nach Internetrezesionen zu diesem Anwalt, ist dieses Vorgehen und die Verzögerungen und ständigen Verschiebungen, offenbar öfters der Fall.
Und jetzt?
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