Hallo,
muß man bei dem Formular zur Prozeßkostenhilfe alles zu 100% angeben? Wird das überprüft?
Muss man bei dem Formular zur Prozesskostenhilfe alles zu 100% angeben?
29. März 2004
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Frage vom 29. März 2004 | 12:49
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 2x hilfreich)
Muss man bei dem Formular zur Prozesskostenhilfe alles zu 100% angeben?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 29. März 2004 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Machst Du es nicht, ist es Betrug !
-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 30. März 2004 | 07:44
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 2x hilfreich)
Du hast recht, ich würde mich nur selbst be*******n:)
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