RVG Faktor bei Zwangsvollstreckung

5. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
silivia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
RVG Faktor bei Zwangsvollstreckung

Ich habe in meinem Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek (Ein Geschenk meines Ex-Ehemannes) In diversen Gerichtsverfahren verneinte die Gläubigerin immer eine Vollstreckungsabsicht.
Kürzlich bekam ich Post von Ihrem Anwalt das ich innerhalb von 14 Tagen die im Grundbuch gesicherte Forderung bezahlen soll. Natürlich war auch gleich seine Rechnung mit dabei mit dem Faktor 1,3. Aber irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass Zwangsvollstreckung mit 0,3 berechnet wird. Oder liege ich da falsch.
Muss ich die Anwaltsrechnung überhaupt bezahlen? Ich bin ja selbst daran interessiert mein Grundbuch zu bereinigen. ein anruf der gäubigerin hätte genügt.

Muss ich die Hauptforderung an den anwalt bezahlen? oder kann ich auf einem Notartermin bestehen, den die löschungsbewilligung erfordert doch sowieso einen Notar?

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"LG Silivia

nicht lachen hilft auch nicht"

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