Kann es sein, dass der gegnerische RA sich hier nicht an die RVG hält?

26. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann es sein, dass der gegnerische RA sich hier nicht an die RVG hält?

Ich bekam kürzlich vom Anwalt der gegnerischen Seite ein(en) "Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich". Dieses Anerkenntnis unterstellte mir eine Gesamtschuld von ca. € 450,--, ohne jede Aufschlüsselung.
Zwei Wochen zuvor erhielt ich in dieser Sache einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts in einer Höhe von nicht einmal € 200,--!!
Kann es sein, dass der gegnerische RA sich hier nicht an die RVG hält und eindeutig überhöhte Forderungen in Form eines Schuldanerkenntnisses versucht durchzusetzen? Vor Gericht wird streng nach RVG abgerechnet und um das Gericht herum mehr als die doppelte Forderung als Ratenvergleich angeboten.
Wie kann ich evtl. gegen diesen Anwalt vorgehen?

Was denn, so teuer?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das lässt sich von hir aus nicht ohne nähere Einzelheten beurteilen.

Aber ich würde zumindest mal den Anwalt auffordern, seine Forderung nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

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#2
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachtrag.
Die Ursprungsforderung lag bei ca. € 25,--!!
Diese Forderung ist nach § 655d in seiner Form, da die Rechnung pauschalisiert, nicht zulässig. Zudem ist diese Forderung eindeutig überhöht.
Vor Gericht versucht man eine Forderung von ca. € 190,-- durchzusetzen.
Mir selbst bietet der RA an, bei Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnis bzgl. einer Forderung von ca. € 450,--, den Pfändungsbeschluss ruhen zu lassen.
In mir drängt sich der Verdacht auf, dass hier aufgrund der Pfändung, eine Notsituation ausgenutzt werden soll. Zahlreiche Schuldner sind leider auf dieses Angebot des RA eingegangen, da sie mangels juristischer Kenntnisse keine andere Chance sahen wieder über ihr Konto und somit über Geld verfügen zu können. Hier werden tausenfach unbegründete Rechnungen verschickt. Ein gewisser Prozentsatz der Empfänger reagiert bekanntermaßen selbst bei einem Vollstreckungsbescheid nicht. Bei denen, die spätestens mit einem Einspruch reagiert haben, wurde die Forderung zurückgezogen, da man wohl Gerichtsentscheide scheut. Der Verdacht einer sittenwidrigen Titelerschleichung drängt sich hier auf.Ich selbst werde auf dieses Angebot natürlich nicht eingehen.
Ich möchte aber nun auch gegen den RA vorgehen, da ich mich schlichtweg genötigt fühle.

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#3
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#4
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

An all die Hilfesuchenden, die diese Mitteilungen hier lesen. Achtet auf das was Hanibal schreibt nicht. Es ist allgemein bekannt, das sie, ja...., Hanibal ist eine SIE,
für ein Inkassobüro arbeitet und die Leute hier gezielt mit Fehlinformationen verunsichern soll!!

-- Editiert von Darios am 28.09.2008 23:49:28

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#5
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Es ist allgemein bekannt, das sie, ja...., Hanibal ist eine SIE,
für ein Inkassobüro arbeitet und die Leute hier gezielt mit Fehlinformationen verunsichern sol

*lol* Verschwörungstheorien sind wohl grade mal wieder in...

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#7
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Kenntnisse scheinen jedoch ausreichend genug zu sein, um von Hanibal als ernsthafte Bedrohung für ihrem Arbeitgeber eingeschätzt zu werden. Die RGV ist für Anwälte bindend. Auch Inkassounternehmen dürfen bei ihren Forderungen nicht über diese hinaus abrechnen.
Kosten der Zwangsvollstreckung, Zustellungskosten und Gebühren des Gerichtsvollziehers sind in der Forderung von knapp € 200,--, die vor Gericht geltend gemacht worden sind, auf Grundlage der RGV bereits enthalten. Zudem müssen Kosten detailliert aufgeschlüsselt werden. Ein Angebot für eine Ratenrückzahlung, das eine mehr als doppelt so Hohe Forderung als Grundlage heranzieht, die den Gerichten erst nach Unterzeichnung, auch des Verzichts einer Einrede vorgelegt werden, wurde von diesen in mehreren Urteilen als sittenwidrig erkannt.
Hanibal arbeitet für ein Inkassobüro. Nochmals: Jedem, den SIE hier angreift, sei gesagt, dass sein, ihr Anliegen begründet zu sein scheint und wohl Aussicht auf Erfolg hat. Hanibal greift nur an, wer im RECHT ist. Düster sieht es nur bei dem aus, der keine "Ratschläge" und Beiträge von ihr erhält.

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#8
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

@Leibgerichtshof
schau dir bitte die vielen Beiträge von Hanibal an. Lese auch bitte die entsprechenden Kommentare der Personen, die ständig aufs übelste von ihr beleidigt werden.

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#9
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#11
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Inhaltlich durchaus angreifbar. Das Gesetz, die Verordnung. Die Sprachkultur als solches...., nicht angreifbar! Wenn du schon den Begriff Sprachkultur ins Spiel bringst, solltest du auch wissen, was Sprachkultur ist. Fehlerhafte Auslegungen sind ein Markenzeichen von dir, das ist aber bereits bekannt.
Dass du mich jetzt schon als Bedrohung für dein Diaphragma ansiehst betrachte ich jetzt mal als kleines Kompliment. Die Auseinandersetzung mit mir scheint dich wohl sehr zu erregen. Da diese aber nur auf digitaler Ebene stattfindet kann ich unmöglich dafür eine Bedrohung sein..., habe also keine Angst:-)!!

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#12
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#13
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

@Hanibal
Der Sturm auf das Winterpalais war übrigens von Erfolg gekrönt. Die Oktoberrevolution als Zwergenaufstand abzutun, na...! Wenn du diesen erfolgreichen Sturz eines ganzen Systems so herunterspielst und mir einen noch größeren Sieg zutraust, nun ja...., die Weltmacht strebe ich eigentlich nicht an, dann scheinst du mich ja wirklich als Bedrohung für dein System anzusehen:-)!!
Hast aber lange gebraucht für den Begriff Diaphragma..., du lässt nach. Diaphragma steht auch für Pessar und dies wohl in 99,99% des täglichen Sprachgebrauchs. Du solltest dich in so einem Fall von vorneherein etwas deutlicher ausdrücken. Aber nicht schlecht gekontert...., das gebe ich zu.
Meine Klage steht...., ich habe jetzt wieder ein bisschen Zeit für dich und irgendwie macht mir es mir auch Spaß.

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#14
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#15
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

@Hanibal
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...An alle... So soll ja auch der Funkspruch begonnen haben, welcher vom Panzerkreuzer Aurora unmittelbar nach dem Signalschuss zum Beginn des Sturms auf das Winterpalais abgesetzt hat.

Das wird hier dagegen doch hoffentlich nicht NUR eine Palastrevolution oder ein Zwergenaufstand?
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Dann lerne lesen, Hanibal.

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#16
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#17
 Von 
Darios
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 3x hilfreich)

Da du die Oktoberrevolution ebenfalls als Zwergenaufstand siehst...
Wenn ich damit genauso erfolgreich bin, hätte ich ja mein Ziel erreicht!!!
Deine Aussage lässt keine Interpretation zu. Sorry...., aber das war ein weiteres Eigentor,
Hanibal.


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#18
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Geht doch in den Sandkasten spielen; hier ist ein Rechtsforum und kein Förmchenkriegsschauplatz.

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