Hallo!
Ich habe einen Anwalt in einer Rechtsangelegenheit beauftragt. Nach dem Gerichtsurteil sollte die Gegenseite auch die Kosten für meinen RA tragen. Da diese nicht dazu in der Lage waren, bekam ich vorerst die Rechnung. Durch die Höhe der Rechnung musste ich leider eine Ratenzahlung mit meinem RA vereinbaren. Er hat sich auch darauf eingelassen und wies mich schriftlich auf hinzukommende Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr hin. Ich bat um Zusendung der Zinshöhe und auch um die Zusendung der Bearbeitungsgebühr. Mit wurde eine Einigungsgebühr mit Summe X genannt. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hat dies weder etwas mit Zinsen, noch mit einer Bearbeitungsgebühr auf sich. Ich schrieb meinem RA auch, dass ich diese Einigungsgebühr nicht bezahlen werde, da ich mit ihm eine gütliche Einigung getroffen habe und keine weitere Bearatung bzw. Aufklärung hinsichtlich der Rechnung erhalten habe. Ich erkannte seine gewünschte Ratenhöhe an, verwies darauf, dass ich die Einigungsgenühr nicht bezahlen werde und bat um sein Einverständnis. Zusätzlich bat ich um Mitteilung der Zinshöhe und der Bearbeitungsgenühr. Diese hat er mir bis heute nicht mitgeteilt. Und auch ansonsten nicht geantwortet. Ich hätte nun gerne gewusst, was er für Zinsen veranschlagen kann und wie hoch die Bearbeitungsgenühr sein könnte. Da gibt es doch sicher übliche Höhen oder?
Vielen Dank im Voraus.
LG Eljo007
Ratenzahlung beim RA- Zinsen, Bearbeitungsgebühr?
18. Mai 2009
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Frage vom 18. Mai 2009 | 10:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung beim RA- Zinsen, Bearbeitungsgebühr?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2009 | 17:26
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1300x hilfreich)
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsgebühr. Insofern hängt die Höhe also von einer zu treffenden Vereinbarung ab. Üblich halte ich diese allerdings für nicht (kann ich aber nicht abschließend beurteilen).
Für die Zahlung einer Einigungsgebühr sehe ich ebenfalls keine Veranlassung.
Als Zinsen kann Ihr Anwalt ohne Vereibarung nur den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz (ohne Nachzuschauen geschätzte 6 % insgesamt) verlangen.
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