Hallo zusammen,
Mandantin fühlt sich vom Vermieter betrogen und konsultiert einen RA. Mandantin erklärt Sachverhalt, reicht vom RA geforderte Unterlagen ein, nach dessen Sichtung auch der RA zu der Überzeugung kommt, dass die vom Vermieter vorgelegten Belege gefälscht sind und es sich um Betrug handelt. Mandantin möchte vom Vermieter Geld zurück (ca. 250 Euro). Der RA verfasst ein Schreiben an den Vermieter.
1. Er legt das Schreiben zwecks Absprache nicht vorher der Mandantin vor.
2. Im Schreiben an den Vermieter wird der Sachverhalt inhaltlich falsch und verfremdet formuliert und entspricht nicht den Schilderungen der Mandantin.
3. Anstatt Geld vom Vermieter zurückzuverlangen, fordert der RA den Vermieter auf, die ohnehin schon gefälschten Belege zu korrigieren.
Nach Erhalt der Kopie dieses Schreibens entbindet die Mandantin den RA sogleich von seinen Aufgaben, da sich darin nichts von dem wiederfand, was besprochen und gewünscht wurde.
Der RA erstellt trotz dieser desaströsen Minder- bzw. Falschleistung eine Rechnung in Höhe 201€ und macht die Rückgabe der eingereichten Unterlagen von der Zahlung seiner Kostennote abhängig.
Das alles kann die Mandantin, eine ältere Dame von 86 Jahren, nicht verstehen.
Rechnung Rechtsanwalt trotz fehlerhafter Arbeit?
8. Januar 2020
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Frage vom 8. Januar 2020 | 21:55
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechnung Rechtsanwalt trotz fehlerhafter Arbeit?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2020 | 09:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119422 Beiträge, 39725x hilfreich)
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