Rechnung an Anwalt wg eigener Kosten

24. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dawson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung an Anwalt wg eigener Kosten

Hallo.

Ich habe nach einer Güteverhandlung vor einem Arbeitsgericht eine Summe zugesprochen bekommen. Hierbei wurde Ratenzahlung vereinbart. zum 15.01., zum 15.2 und zum 15.3.
Ende Januar (keine Zahlung erfolgt) habe ich meinen Anwalt darüber informiert, der wollte den AG noch einmal anschreiben. Nix passiert. Ende Februar das gleiche.
Nach dem 15.03 gab es dann 7-8 Telefonate mit der Aufforderung an meinen Anwalt jetzt doch tätig zuwerden. Schließlich auch per Fax mit einer Frist. Alles vergebens. Das letzte Telefonat endete: " Ich hole gerade mal den Ordner, dann melde ich mich in ein paar Minuten". Das ist jetzt 4 Wochen her. Ich habe daraufhin selbst mit vollstreckbarem Titel die Gerichtsvollzieher Stelle informiert und die Vollstreckung eingeleítet.
Ich wüsste jetzt gerne:
War der Auftrag vollständig ausgeführt? Honorar für AG-Prozess musste ich sogar per Vorschuss bezhalen!
Kann ich anteilig Kosten zurückverlangen. Er ist nach dem Gütetermin nicht mehr tätig geworden! Ich muss mich selbst darum kümmern, dass das Geld eingeht!

Vielen Dank für Eure Antwort
Dawson

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

die zwangsvollstreckung gehört nicht zur instanz, so dass hierfür gesonderte gebühren (Nr. 3309, 7002, 7008 VV RVG) entstanden wären. sie können die rechnung für die tätigkeit vor gericht daher so nicht angehen.

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