Rechnung vom Gerichtsvollzieher wegen Gewaltschutzanordnung

29. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)
Rechnung vom Gerichtsvollzieher wegen Gewaltschutzanordnung

H hatte eine einstweiige Anordnung verfügt, Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Gegnerin.

H bekommt eine Rechnung vom Gerichsvollzieher über 20,50 EUR
KV100 Persönliche Zustellung 11,00
KV711 Wegegeldpauschale 6,50
KV 716 Auslagenpauschale 3
Summe 20,50 EUR

Das muss also nun der Antragsteller zahlen?

Was denn, so teuer?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Wer hat denn die Zustellung über den GV veranlasst?

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#2
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Das Gericht, einstweilige Anordnung

§ 214 FamFG

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

M. E. nicht, die Zustellkosten des Gerichsvollziehers sind von diesem zu den Gerichtsakten mitzuteilen (Nr. 6 Abs. 2 Satz 2 DB- GVKostG).

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#4
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Fax an die Gerichtsvollzieherin ?

Erinnerung wird im Bescheid genannt als Beschwerde

Nacher legen den Antragstelle rnoch die Kosten des gesamten Verfahrens auf wenn das schon so anfängt

http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=585


-- Editiert von LogistikerNRW am 29.03.2022 18:17

-- Editiert von LogistikerNRW am 29.03.2022 18:19

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja Fax (keine Email) oder Brief , wenn es um die Zustellung in einer Gewaltschutzsache ging. Der Auftrag wurde vom Gericht erteilt , die Zustellkosten gelten als Auslagen des gerichtlichen Verfahrens (§ 13 Abs. 3 GVKostG) und sind nach Nr. 6 Abs. 2 Satz 2 DB- GVKostG zu den Sachakten mitzuteilen.
Das war bis vor ein paar Jahren noch anders (Zustellung nur auf Vermittlung des Gerichts), ist vielleicht noch nicht überall angekommen.
Die Gerichtsmitarbeiter müssten eigentlich wissen , dass es in Gewaltschutzsachen keine Antragstellerhaftung gibt.

-- Editiert von salkavalka am 29.03.2022 18:44

-- Editiert von salkavalka am 29.03.2022 18:48

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#6
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Hertzlichen Dank
geht an die Gerichtsvollzieher und an das Amtsgericht per Telefax

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#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Amtsgericht jetzt nützt nichts. Die kennen die Rechnung des Gerichtsvollziehers (noch) nicht. Gerichtsvollzieher reicht. Wenn der nicht abhilft, muss er den Vorgang sowieso dem Gericht vorlegen, aber dann haben die auch was. So können die nichts damit anfangen.

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#8
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Okay dann heisst es nun abwarten

Eine Obergerichtsvollzieherin sollte das eigentlich wissen. Ist wieder überhöhte Bürokatie zu Lasten eines Opfers einer Gewaltschutzsache. Möchte nicht wissen wiviele einfach zahlen.

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#9
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Der Antragsteller hat eine Mail vom Amtsgericht erhalten

Guten Tag Herr xxxxxxxxx
Sie haben Erinnerung gegen eine Rechnung der Gerichtsvollzieherin eingelegt.
Ich habe mit der Gerichtsvollzieherin telefoniert. Die Kostenrechnung auf der Mitteilung über die erfolgte
Zustellung ist durch ein Büroversehen in das Schreiben aufgenommen worden.
Sie müssen keine Kosten tragen.
Bitte nehmen Sie die Erinnerung sowohl gegenüber dem Gericht als auch gegenüber der Gerichtsvollzieherin zurück.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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#10
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das ging ja flott.

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#11
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Die Verteilstelle vom Amtsgericht hat mich sogar angerufen
Bürofehler

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