H hatte eine einstweiige Anordnung verfügt, Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Gegnerin.
H bekommt eine Rechnung vom Gerichsvollzieher über 20,50 EUR
KV100 Persönliche Zustellung 11,00
KV711 Wegegeldpauschale 6,50
KV 716 Auslagenpauschale 3
Summe 20,50 EUR
Das muss also nun der Antragsteller zahlen?
Rechnung vom Gerichtsvollzieher wegen Gewaltschutzanordnung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Wer hat denn die Zustellung über den GV veranlasst?
Das Gericht, einstweilige Anordnung
§ 214 FamFG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
M. E. nicht, die Zustellkosten des Gerichsvollziehers sind von diesem zu den Gerichtsakten mitzuteilen (Nr. 6 Abs. 2 Satz 2 DB- GVKostG).
Fax an die Gerichtsvollzieherin ?
Erinnerung wird im Bescheid genannt als Beschwerde
Nacher legen den Antragstelle rnoch die Kosten des gesamten Verfahrens auf wenn das schon so anfängt
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=585
-- Editiert von LogistikerNRW am 29.03.2022 18:17
-- Editiert von LogistikerNRW am 29.03.2022 18:19
Ja Fax (keine Email) oder Brief , wenn es um die Zustellung in einer Gewaltschutzsache ging. Der Auftrag wurde vom Gericht erteilt , die Zustellkosten gelten als Auslagen des gerichtlichen Verfahrens (§ 13 Abs. 3 GVKostG) und sind nach Nr. 6 Abs. 2 Satz 2 DB- GVKostG zu den Sachakten mitzuteilen.
Das war bis vor ein paar Jahren noch anders (Zustellung nur auf Vermittlung des Gerichts), ist vielleicht noch nicht überall angekommen.
Die Gerichtsmitarbeiter müssten eigentlich wissen , dass es in Gewaltschutzsachen keine Antragstellerhaftung gibt.
-- Editiert von salkavalka am 29.03.2022 18:44
-- Editiert von salkavalka am 29.03.2022 18:48
Hertzlichen Dank
geht an die Gerichtsvollzieher und an das Amtsgericht per Telefax
Amtsgericht jetzt nützt nichts. Die kennen die Rechnung des Gerichtsvollziehers (noch) nicht. Gerichtsvollzieher reicht. Wenn der nicht abhilft, muss er den Vorgang sowieso dem Gericht vorlegen, aber dann haben die auch was. So können die nichts damit anfangen.
Okay dann heisst es nun abwarten
Eine Obergerichtsvollzieherin sollte das eigentlich wissen. Ist wieder überhöhte Bürokatie zu Lasten eines Opfers einer Gewaltschutzsache. Möchte nicht wissen wiviele einfach zahlen.
Der Antragsteller hat eine Mail vom Amtsgericht erhalten
Guten Tag Herr xxxxxxxxx
Sie haben Erinnerung gegen eine Rechnung der Gerichtsvollzieherin eingelegt.
Ich habe mit der Gerichtsvollzieherin telefoniert. Die Kostenrechnung auf der Mitteilung über die erfolgte
Zustellung ist durch ein Büroversehen in das Schreiben aufgenommen worden.
Sie müssen keine Kosten tragen.
Bitte nehmen Sie die Erinnerung sowohl gegenüber dem Gericht als auch gegenüber der Gerichtsvollzieherin zurück.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Das ging ja flott.
Die Verteilstelle vom Amtsgericht hat mich sogar angerufen
Bürofehler
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten