Rechtsanwalt-Abrechnung bei Abbruch der Vertretung

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dora17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt-Abrechnung bei Abbruch der Vertretung

Ich beauftragte RA mich als Kläger zu vertreten. Streitwert: 3.625,50 €. Ich trug ihm den Fall vor. Er kommunizierte mit Gegen-RA. Er machte ein Schreiben an das Gericht. Dann trennte ich mich von ihm vor dem 1. Gerichtstermin. Er war nie im Gericht zu einem Termin.
Vorab bezahlte ich ihm: 1,3 Geschäftsgebühr 327,60 €, Auslagenpauschale 20 €, 0,65 Verfahresgebühr 163,80 €, 1,2 Terminsgebühr 302,40 €, Auslagenpauschale 20,00 € = 833,80 € + 19 % MwSt. Mein Frage und Zweifel: Sind die 1,2 Terminsgebühr = 302,40 € + Auslagenpauschale 20 € nicht zuviel gezahlt?

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Schwierig:
Wenn die Klage bereits fest beauftragt wurde, *kann* die Terminsgebühr bereits vor dem ersten gerichtlichen Termin anfallen. Siehe hier: https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/RVG_Light/RVG_Terminsgeb%C3%BChr.html

Wenn der Anwalt für außergerichtliche Tätigkeit und für die Klage beauftragt wurde, dann kann die Auslagenpauschale 2x berechent werden (1x für außergerichtliche Vertretung, 1x für die Klage).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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