Rechtsanwalt Gebühren lt. Tabelle

11. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechtsanwalt Gebühren lt. Tabelle

Guten Abend,

ich habe da mal eine Frage.
Mandant wurde 2x in den Niederlanden geblitzt Kosten gesamt 200€
Rechtsanwalt Schreibt 2 Briefe in die Niederlande und einen zur Rechtschutzvers.
Rechtschutz lehnt die Übernahme ab, und der Anwalt hängt sofort zwei Rechnungen in Höhe von jeweils 324€ mit dran Gesamt Anwaltgebühren für 2 Briefe 648€ . die ich überweisen soll. Streitgegenstand 200€)
Warum hat er nicht die Antwort der Rechtschutz abgewartet ?(Gegenstandwert 200€)

Wenn ich mir die Tabelle ansehe, sehe ich das etwas anders. Jetzt hänge ich voll drin, muss die Strafe Zahlen und soll 648€ für den Anwalt Bezahlen.

Das kann doch nicht richtig sein oder ?

Danke für eure Rückmeldung.

-- Editiert von belair57 am 11.11.2020 18:49

-- Editiert von Moderator am 11.11.2020 19:07

-- Thema wurde verschoben am 11.11.2020 19:07

Was denn, so teuer?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von belair57):
Wenn ich mir die Tabelle ansehe,

Was für eine Tabelle?

Und was genau rechnet der Anwalt ab?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von belair57):
Wenn ich mir die Tabelle ansehe,

Was für eine Tabelle?

Und was genau rechnet der Anwalt ab?


Grundgebühr für Bußgeldsachen §14RVG Nr.5100 VVRVG
100,00€
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde (Geldbuße 60.00 - 5000,00€) §14RVG Nr.5103 VV RVG
160,00€
Pauschale für Post & Telekommunikation Nr.7002 VV RVG
20,00€
das ganze x2 weil es 2 Knöllchen sind

zuzüglich MWST.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wieso beauftragt der Mandant einen Anwalt für 200 EUR Buße ohne Punkte und Fahrverbot, wenn die Rechtschutzversicherung dies nicht abdeckt?

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#4
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wieso beauftragt der Mandant einen Anwalt für 200 EUR Buße ohne Punkte und Fahrverbot, wenn die Rechtschutzversicherung dies nicht abdeckt?


Das ist nicht meine Frage. Wird mir so schnell nicht mehr passieren. Ich möchte nur wissen ob die Abrechnung so in Ordnung ist, wenn ich mir die genannten Paragraphen ansehe, ist das etwas schwammig. Könnte ich verstehen wenn ich Millionär wäre (Da nach ermessen des Einkommen etc. vom Mandanten) ermessen wurde, was aber absolut daneben ist, da ich nur 450 € im Monat verdiene

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von belair57):
Warum hat er nicht die Antwort der Rechtschutz abgewartet ?

Hatte er dazu eine verbindliche Anweisung erhalten genau das zu tun?
Wie genau wäre diese Anweisung nachweisbar?



In der Abrechnung selbst sehe ich keinen Fehler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von belair57):
Warum hat er nicht die Antwort der Rechtschutz abgewartet ?

Hatte er dazu eine verbindliche Anweisung erhalten genau das zu tun?
Wie genau wäre diese Anweisung nachweisbar?



In der Abrechnung selbst sehe ich keinen Fehler.


Auch wenn der RA mir 2 Rechnungen in Höhe von 324,00 (648,00€) in Rechnung stellt für einen Arbeitsgang ? Es kamen beide Bußgelder zusammen mit der Post.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von belair57):
Es kamen beide Bußgelder zusammen mit der Post.

Dennoch sind es 2 getrennte Verfahren - gibt natürlich Anwälte die das nur als einen Arbeitsgang interpretieren oder pauschal abrechnen. Aber ein "muss" ist es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von belair57):
da ich nur 450 € im Monat verdiene

War das dem Anwalt denn bekannt?

Dann könnte man da noch was machen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Hatten sie schon mal den Anwalt angerufen und gefragt, warum er sie nicht informiert hätte, da er ja wußte, dass seine Kosten 3 mal höher als die Strafe ist? (Abgesehen davon ist der Brief an die RVS darin auch enthalten)
Warum haben sie überhaupt einen Anwalt beauftragt? Wer geblitzt wird muss logo zahlen.
Hat er denn etwas mit seinen 2 Briefen an die Niederlande erreicht?
Wann wurden Sie denn geblitzt? Am selben Tag?
Sorry für folgende Frage: Niederlande ist ja Risikogebiet. Musste denn die Fahrt dorthin bei 450.- monatl. Verdienst sein?

-- Editiert von Frabato am 11.11.2020 21:59

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#10
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Hatten sie schon mal den Anwalt angerufen und gefragt, warum er sie nicht informiert hätte, da er ja wußte, dass seine Kosten 3 mal höher als die Strafe ist? (Abgesehen davon ist der Brief an die RVS darin auch enthalten)
Warum haben sie überhaupt einen Anwalt beauftragt? Wer geblitzt wird muss logo zahlen.

-- Editiert von Frabato am 11.11.2020 21:52


Ich habe versucht ihn Anzurufen, meine Tel. Nummer wurde Notiert und er wollte mich am gleichen Tag zurückrufen. Dies hat er leider nicht getan. Er meinte man könnte da was machen und er findet Meisstens einen Fehler im Messprotokoll . Die Art und Weise über diesen Vorgang finde ich auch nicht in Ordnung. Dies habe ich Ihm dann Freundlich per Email mitgeteilt, heute Abend erhielt ich einen Droh Anruf von Ihm 5min nachdem meine Frau im Netz nur angefragt hatte wer Erfahrungen mit dem Anwalt hat (mehr nicht) , er Schrie mich an ich sollte es sofort raus nehmen sonst würde er mich fertig machen. Ich kam überhaupt nicht zu Wort , und fragte Ihn was er denn hätte es ist nur eine simple Frage. Ich kam nicht einmal zu Wort, so stellte ich mir meinen Rechtsbeistand an meiner Seite nicht vor. Jeder soll und muss bezahlt werden , gar keine Frage. Aber die Art und Weise ist nicht in Ordnung. Vor allem haben wir keine Honorar Vereinbarung getroffen.

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#11
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von belair57):
Zitat (von Frabato):
Hatten sie schon mal den Anwalt angerufen und gefragt, warum er sie nicht informiert hätte, da er ja wußte, dass seine Kosten 3 mal höher als die Strafe ist? (Abgesehen davon ist der Brief an die RVS darin auch enthalten)
Warum haben sie überhaupt einen Anwalt beauftragt? Wer geblitzt wird muss logo zahlen.

-- Editiert von Frabato am 11.11.2020 21:52


Ich habe versucht ihn Anzurufen, meine Tel. Nummer wurde Notiert und er wollte mich am gleichen Tag zurückrufen. Dies hat er leider nicht getan. Er meinte man könnte da was machen und er findet Meisstens einen Fehler im Messprotokoll . Die Art und Weise über diesen Vorgang finde ich auch nicht in Ordnung. Dies habe ich Ihm dann Freundlich per Email mitgeteilt, heute Abend erhielt ich einen Droh Anruf von Ihm 5min nachdem meine Frau im Netz nur angefragt hatte wer Erfahrungen mit dem Anwalt hat (mehr nicht) , er Schrie mich an ich sollte es sofort raus nehmen sonst würde er mich fertig machen. Ich kam überhaupt nicht zu Wort , und fragte Ihn was er denn hätte es ist nur eine simple Frage. Ich kam nicht einmal zu Wort, so stellte ich mir meinen Rechtsbeistand an meiner Seite nicht vor. Jeder soll und muss bezahlt werden , gar keine Frage. Aber die Art und Weise ist nicht in Ordnung. Vor allem haben wir keine Honorar Vereinbarung getroffen.


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