Rechtsanwalt haftbar?

27. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
pommes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt haftbar?

Es geht um einen Rechtsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenkassenmitglied. Das Krakenkassenmitglied (Kläger) klagt kosten für bestimmte Medikamente ein, die lebenswichtig waren. Krankenkasse will diese nicht bezahlen.

Am 26.11.02 gab es einen Gerichtstermin, wo die Krankenkasse fehlte.
Danach gab es ein Gespräch zwischen dem Anwalt (mit dem Kläger) und dem Richter.
Der Kläger sagte in diesem Gepsräch, dass er dem Vergleich nur zustimmen werde, wenn dieser so abläuft wie bei seiner Ehefrau (heisst: Alle Medikamente die bis zum 26.05.2000 gebraucht wurden, werden bezahlt).

Am 6.1 entschuldigte sich die Krankenkasse über den Anwalt für das Fernbleiben am Gerichtstermin.

Im Juni fragte der Kläger beim Anwalt nach.
Anwalt schrieb: Es gäbe im Moment keine Dokumente über den Vergleich, aber Fall sei erledigt.

Am 15.9 gab es noch ein Schreibes des Anwalts: Der Vergleich sei wie bei der Ehefrau abgeschlossen worden. Fall sei erledigt!

Kläger findet heraus, das der Anwalt Originalrechnungen der Medikamente verlegt hat.

Krankenkasse begleicht Rechnungen für Medikamente bis zum 26.01.2000 und nicht wie vom Kläger bei einem Vergleich gefordert : bis zum 26.05.2001.

Kläger denkt es sei ein Missverständnis und befragt die Krankenkasse. Diese sagte ihm aber nur sie habe ein Schreibes seines Anwaltes, in dem er dem Vergleich (Medikamente bis 26.01) zustimmt.

Der Kläger hat also eindeutig in Anwesenheit des Richters gefordert, das der Vergleich nur möglich sei, wenn alle Medikamente bis zum 26.05.2000 bezahlt werden.
Der Anwalt jedoch stimmt einem Vergleich zu, in dem nur bis zu 26.01.2000 bezahlt wird.

Meine Frage ist jetzt: Muss der Anwalt dafür haften? (Versicherung)
Mein Anwalt hat zwar die Vollmacht Vergleiche abzuschließen, aber doch nicht so! Somit habe ich viel Geld nicht gekriegt!

Danke im Vorraus

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ja, wenn Sie das alles nachweisen können, bekommen Sie Recht.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
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"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut,
vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)

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