Rechtsanwalt meldet sich nicht

21. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gyros
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechtsanwalt meldet sich nicht

Ich habe ein ernstes Problem mit meinem Verteidiger. Es geht um einen Strafprozess und einen eventuell drohenden Zivilprozess.

Der Verteidiger wurde im Vorfeld mit einer 4 stelligen Pauschale bezahlt, welche er wenige Tage nach Mandatserteilung schon auf dem Konto hatte. Nach Zahlungseingang beantragte er eine Akteneinsicht doch diese wurde nicht erteilt. Mehrere Monate vergingen und plötzlich ging ein Strafbefehl ein.

Erst nach Rückfrage durch mich legte der RA Einspruch hiergegen ein und schrieb an das Gericht, dass die Akteneinsicht noch immer nicht erfolgt sei.

Nach einigen Wochen erhielt der Rechtsanwalt dann doch die Akteneinsicht und lud mich zur Besprechung in die Kanzlei ein. Dort wurde die Akte etwas besprochen (ca. 45 Minuten) und anschließend mir übersandt mit der Bitte, dass ich diese anschauen solle und ihm alles per E-Mail schreiben sollte, was mich entlastet, damit er das dann ans Gericht schreiben kann.

Ich schrieb dem Anwalt daraufhin eine E-Mail mit einem 4 Seiten langem Word Dokument wo sämtliche Entlastende Punkte drin standen. Diese schickte ich ihm noch am selben Tage per E-Mail zu.

Mittlerweile sind wieder 3,5 Wochen vergangen, ohne das sich der Anwalt auch nur einmal gemeldet hat. Vor 2 Wochen bekam ich zudem die Ladung zur Hauptverhandlung welche in wenigen Wochen ansteht.

Daraufhin kontaktierte ich den Anwalt einmal per E-Mail und bat ihn darum, dass er mir kurz schreiben solle per E-Mail was Stand der Dinge ist und ob er noch plant eine Einlassung an das Gericht zu senden mit den entlastenden Beweisen, oder ob wir das erst in der Hauptverhandlung vorbringen.. (was ich persönlich seltsam finden würde, weil warum sollte ich mir die entlastenden Beweise bis zum Schluss aufheben?)

Da er sich auch nach 1 Woche noch nicht gemeldet hatte rief ich am Montag in der Kanzlei an und bat um Rückruf oder Kurze Antwort auf meine E-Mail, was mir auch zugesichert wurde.

Bis heute hatte er sich jedoch wieder nicht gemeldet, weshalb ich nochmal anrief. Die Mitarbeiterin versuchte ihn zu kontaktieren im Büro doch erreichte ihn nicht und bot mir einen Rückruf an. Ich sagte ihr dann, dass dies wahrscheinlich nichts bringt da ich das schon mehrmals versucht hatte (auch früher) und ich doch nur eine ganz kurze Auskunft möchte gerne auch per E-Mail wie es ihm lieber ist.

Sie fragte daraufhin noch worum es denn ging und ich erklärte ihr, dass ich nur wissen möchte ob wir die Sachen noch ans Gericht schreiben oder wie wir vorgehen. Außerdem würde ich gerne vor der Verhandlung noch einmal mit ihm sprechen.... Ende vom Lied war, dass sie mir einen Rückruf zusicherte.

Ich warte nun gerne wieder ein paar Tage ab und bin mir eigentlich sicher, dass ich wieder nichts hören werde...

Wie soll ich reagieren?
Ich bin der Meinung, dass ich zumindest vor der Verhandlung, welche ich Kürze ansteht, noch einmal mit ihm reden sollte.

Was kann ich machen, wenn er sich wieder nicht meldet?

Ich habe mittlerweile schon fast das Vertrauen in ihn verloren, und bin mir gar nicht sicher ob er sich überhaupt richtig um meinen Fall kümmert? Denn die Beweislage spricht eigentlich ganz klar FÜR MICH da alle Beweise widerlegt werden können und sogar mehrere Lügen der Zeugen belegt werden können.

Doch anscheinend hält er es nicht für nötig dies dem Gericht mitzuteilen und lässt es auf ein Verfahren ankommen... Ich bin der Meinung, dass das Verfahren schon längst eingestellt worden wäre.

Das Problem wird vermutlich sein, dass ich mit ihm vereinbart habe, dass wenn das Verfahren ohne Verhandlung eingestellt wird ich eine Rückzahlung in Höhe von 500€ erhalte, da ja keine Verhandlung anfällt.

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-- Editiert von Moderator am 22.11.2013 11:52

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2013 11:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde nochmals in der Kanzlei anrufen und nachfragen, wieso erneut kein Rückruf gekommen ist und ob man sich bei der Anwaltskammer beschweren soll und das Geld zurückfordern soll oder ob da noch etwas passiert.

Was willst du großartig machen? Du hast dir den Anwalt zunächst einmal ausgesucht.

Ansonsten ist die Frage ggf. im Forum "Standesrecht" besser aufgehoben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Vor 2 Wochen bekam ich zudem die Ladung zur Hauptverhandlung welche in wenigen Wochen ansteht. <hr size=1 noshade>

Das ist auch ganz normal, wenn man Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegt.

quote:<hr size=1 noshade>Daraufhin kontaktierte ich den Anwalt einmal per E-Mail und bat ihn darum, dass er mir kurz schreiben solle per E-Mail was Stand der Dinge ist und ob er noch plant eine Einlassung an das Gericht zu senden mit den entlastenden Beweisen, oder ob wir das erst in der Hauptverhandlung vorbringen.. (was ich persönlich seltsam finden würde, weil warum sollte ich mir die entlastenden Beweise bis zum Schluss aufheben?) <hr size=1 noshade>

Du scheinst der Meinung zu sein, dass das Verfahren ohne Verhandlung eingestellt werden kann, wenn du ausreichend Argumente lieferst.
Das ist so aber normalerweise nicht der Fall.
Denn genau dafür ist die Hauptverhandlung da. Da kannst du alles persönlich vorbingen, was deiner Meinung nach bislang nicht berücksichtigt wurde.

quote:<hr size=1 noshade>Denn die Beweislage spricht eigentlich ganz klar FÜR MICH da alle Beweise widerlegt werden können und sogar mehrere Lügen der Zeugen belegt werden können. <hr size=1 noshade>

Es stellt sich die Frage, warum diese Beweise nicht gleich ganz am Anfang - also noch deutlich VOR dem Strafbefehl - (z.B. gegenüber der Polizei) präsentiert worden sind. Dann wäre es evtl. gar nicht zum Strafbefehl gekommen.
Wenn ein Strafbefehl erstmal in der Welt ist, kommt man ohne Hauptverhandlung i.d.R. nicht mehr aus der Sache raus.






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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sebastian82
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

So ein ähnliches Problem habe ich derzeit auch, Anwalt versprach viel und macht gar nichts.
Auf Nachfragen bekommt man gar keine Antwort und telefonisch ist er nie zu erreichen, versprochene Rückrufe erfolgen auch nie.

In meinem Fall ist dem Anwalt durch meine Beauftragung schon mal die Geschäftsgebühr sicher und es hat den Anschein, das die 4 stellige Summe diesem reicht.
Die er wohl bekommt ohne etwas dafür tun zu müssen.

Nicht nur enttäuschend, so etwas wirft auch nicht gerade ein gutes Licht auf Anwälte.

Wieso diese direkt die Geschäftsgebühr kassieren können, ohne etwas zu tun ist für mich nicht logisch nachvollziehbar.
Ich bekomme nur Geld für meine Arbeit.

Drücke dir die Daumen das sich in deinem Fall alles zum guten wendet und dein Geld nicht wie bei mir, aus dem Fenster geworfen ist.

4x Hilfreiche Antwort

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