Rechtsanwalt reagiert nicht

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt reagiert nicht

Hallo,

ich habe meinen Anwalt mehrfach gebeten, dass er mir die Rechnungskopien meiner bezahlten Rechnungen zukommen lässt.
Er reagiert nicht darauf.
Ich brauche die Rechnungen für meine Einkommenssteuererklärung.

Was könnte ich noch tun, um an meine Rechnungen zu kommen.


Vielen Dank schon einmal.


-- Editiert von Susanne123456 am 09.11.2018 09:43

Was denn, so teuer?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Was könnte ich noch tun, um an meine Rechnungen zu kommen.

Die hat Rechnungen man doch offenbar schon bekommen?
Mit der Zustellung der Originale ist die Sache durch, auf Kopien gibt es keinen Anspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietwohnung, Mängel usw.
Ist das absetzbar?

Ich habe alle Rechnungen per E-Mail erhalten, leider damals nicht ausgedruckt. Da ich länger nicht in meinem E-Mail Account war, wurde alles gelöscht:-(


-- Editiert von Susanne123456 am 09.11.2018 20:07

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#4
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Habe ich keine Rechte an meine Rechnungen zu kommen?
Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder was soll ich machen.
Kann mir bitte jemand helfen?

Ich wollte die Rechnungen auch überprüfen, da stimmte etwas nicht.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Hallo,

Habe ich keine Rechte an meine Rechnungen zu kommen?
Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder was soll ich machen.
Kann mir bitte jemand helfen?

Ich wollte die Rechnungen auch überprüfen, da stimmte etwas nicht.


Er muss die Rechnung im Original zur Verfügung stellen, E-Mail reicht nicht

Nochmal anschreiben, Frist setzen und dann die Sache der Kammer und dem FA vorlegen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Er muss die Rechnung im Original zur Verfügung stellen, E-Mail reicht nicht

Und die Rechtsgrundlage dafür ist welche genau?

Mal abgesehen davon das der Satz in sich schon widersprüchlich ist. Warum sollen "E-Mail Rechnungen" nicht "Original" sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal abgesehen davon das der Satz in sich schon widersprüchlich ist. Warum sollen "E-Mail Rechnungen" nicht "Original" sein?


§ 14 UStG

... ich gehe davon aus, dass die Re nicht digital signiert wurde.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ich gehe davon aus, dass die Re nicht digital signiert wurde.

Und? Eine Digitale Signatur ist nicht vorgeschrieben, von daher ist das fehlen einer solchen irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist sehr nett von euch. Dankeschön fürs Antworten.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
ich gehe davon aus, dass die Re nicht digital signiert wurde.

Und? Eine Digitale Signatur ist nicht vorgeschrieben, von daher ist das fehlen einer solchen irrelevant.


Na das sieht mein StB aber anders. Und die geltende Vorschriften auch:

Zitat:
Nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern.


https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/verguetung-anforderungen-an-die-berechnung-nach-10-rvg-f59813


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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na das sieht mein StB aber anders.

Dann ist er noch nicht mit der aktuelle Entwicklung der Rechtslage vertraut. Die Pflicht zur digitalen Signatur der Rechnung ist aufgrund der verfügbaren Alternativen schon vor einigen Jahren abgeschafft worden.



Zitat (von AltesHaus):
Und die geltende Vorschriften auch:

Nö, unterzeichnen kann man auch ohne Digitale Signatur. Und durch § 14 Abs. 1 UstG sogar ganz legal, denn § 14 RVG ist abdingbar.

So lese ich das jedenfalls aus AnwKomm-RVG/N. Schneider, § 10 Rn 82 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, § 10 Rn 2.


Aber dazu gibt es derzeit noch keine endgültige Entscheidung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So lese ich das jedenfalls aus AnwKomm-RVG/N. Schneider, § 10 Rn 82 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, § 10 Rn 2.


Wenn der Anwalt sicih hätte die Zustimmung der Mandantschaft zur elektronischen Rechnungsversendung geben lassen, könnte dies uU stimmen. HIer sehe ich einen solchen Fall aber nicht.

-- Editiert von AltesHaus am 19.11.2018 16:26

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Um das Problem des TE mal zu lösen hier ein Vorschlag:

Hin zum Anwalt, um Zweitschrift der Rechnungen bitten (daran denken, dass diese auch unterschrieben werden ;) und damit wär die Kuh vom Esel.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn der Anwalt sicih hätte die Zustimmung der Mandantschaft zur elektronischen Rechnungsversendung geben lassen

Ok, ich bin tatsächlich davon ausgegangen das ein Anwalt weis wie er das rechtskonform wuppt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihn mehrfach darum gebeten.
Er hat fast 2000€ von mir bekommen und das finde ich schon heftig, das er nicht reagiert.

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ok, ich bin tatsächlich davon ausgegangen das ein Anwalt weis wie er das rechtskonform wuppt ...


Gibt gute und gibt schlechte ... überall :)

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