Hallo,
ich habe meinen Anwalt mehrfach gebeten, dass er mir die Rechnungskopien meiner bezahlten Rechnungen zukommen lässt.
Er reagiert nicht darauf.
Ich brauche die Rechnungen für meine Einkommenssteuererklärung.
Was könnte ich noch tun, um an meine Rechnungen zu kommen.
Vielen Dank schon einmal.
-- Editiert von Susanne123456 am 09.11.2018 09:43
Rechtsanwalt reagiert nicht
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
ZitatWas könnte ich noch tun, um an meine Rechnungen zu kommen. :
Die hat Rechnungen man doch offenbar schon bekommen?
Mit der Zustellung der Originale ist die Sache durch, auf Kopien gibt es keinen Anspruch.
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Mietwohnung, Mängel usw.
Ist das absetzbar?
Ich habe alle Rechnungen per E-Mail erhalten, leider damals nicht ausgedruckt. Da ich länger nicht in meinem E-Mail Account war, wurde alles gelöscht:-(
-- Editiert von Susanne123456 am 09.11.2018 20:07
Hallo,
Habe ich keine Rechte an meine Rechnungen zu kommen?
Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder was soll ich machen.
Kann mir bitte jemand helfen?
Ich wollte die Rechnungen auch überprüfen, da stimmte etwas nicht.
ZitatHallo, :
Habe ich keine Rechte an meine Rechnungen zu kommen?
Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder was soll ich machen.
Kann mir bitte jemand helfen?
Ich wollte die Rechnungen auch überprüfen, da stimmte etwas nicht.
Er muss die Rechnung im Original zur Verfügung stellen, E-Mail reicht nicht
Nochmal anschreiben, Frist setzen und dann die Sache der Kammer und dem FA vorlegen.
ZitatEr muss die Rechnung im Original zur Verfügung stellen, E-Mail reicht nicht :
Und die Rechtsgrundlage dafür ist welche genau?
Mal abgesehen davon das der Satz in sich schon widersprüchlich ist. Warum sollen "E-Mail Rechnungen" nicht "Original" sein?
ZitatMal abgesehen davon das der Satz in sich schon widersprüchlich ist. Warum sollen "E-Mail Rechnungen" nicht "Original" sein? :
§ 14 UStG
... ich gehe davon aus, dass die Re nicht digital signiert wurde.
Zitatich gehe davon aus, dass die Re nicht digital signiert wurde. :
Und? Eine Digitale Signatur ist nicht vorgeschrieben, von daher ist das fehlen einer solchen irrelevant.
Das ist sehr nett von euch. Dankeschön fürs Antworten.
Zitat:Zitatich gehe davon aus, dass die Re nicht digital signiert wurde. :
Und? Eine Digitale Signatur ist nicht vorgeschrieben, von daher ist das fehlen einer solchen irrelevant.
Na das sieht mein StB aber anders. Und die geltende Vorschriften auch:
Zitat:Nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern.
https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/verguetung-anforderungen-an-die-berechnung-nach-10-rvg-f59813
ZitatNa das sieht mein StB aber anders. :
Dann ist er noch nicht mit der aktuelle Entwicklung der Rechtslage vertraut. Die Pflicht zur digitalen Signatur der Rechnung ist aufgrund der verfügbaren Alternativen schon vor einigen Jahren abgeschafft worden.
ZitatUnd die geltende Vorschriften auch: :
Nö, unterzeichnen kann man auch ohne Digitale Signatur. Und durch § 14 Abs. 1 UstG sogar ganz legal, denn § 14 RVG ist abdingbar.
So lese ich das jedenfalls aus AnwKomm-RVG/N. Schneider, § 10 Rn 82 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, § 10 Rn 2.
Aber dazu gibt es derzeit noch keine endgültige Entscheidung.
ZitatSo lese ich das jedenfalls aus AnwKomm-RVG/N. Schneider, § 10 Rn 82 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, § 10 Rn 2. :
Wenn der Anwalt sicih hätte die Zustimmung der Mandantschaft zur elektronischen Rechnungsversendung geben lassen, könnte dies uU stimmen. HIer sehe ich einen solchen Fall aber nicht.
-- Editiert von AltesHaus am 19.11.2018 16:26
Um das Problem des TE mal zu lösen hier ein Vorschlag:
Hin zum Anwalt, um Zweitschrift der Rechnungen bitten (daran denken, dass diese auch unterschrieben werden und damit wär die Kuh vom Esel.
ZitatWenn der Anwalt sicih hätte die Zustimmung der Mandantschaft zur elektronischen Rechnungsversendung geben lassen :
Ok, ich bin tatsächlich davon ausgegangen das ein Anwalt weis wie er das rechtskonform wuppt ...
Ich habe ihn mehrfach darum gebeten.
Er hat fast 2000€ von mir bekommen und das finde ich schon heftig, das er nicht reagiert.
Zitat:
Ok, ich bin tatsächlich davon ausgegangen das ein Anwalt weis wie er das rechtskonform wuppt ...
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