In einer Forderungsangelegenheit beauftragten wir einen Rechtsanwalts.
Der Rechtsanwalt hat im gerichtlichen Mahnbescheid einen völlig falschen Namen des Geschäftsführers der schuldigen GmbH eingetragen.
Dies führte zu einem Widerspruch des Schuldners gegen unseren Mahnbescheid. Die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten für den Widerspruch sind wir nicht bereit. Der Anwalt ist für den Fehler verantwortlich.
Der Rechtsanwalt versuchte seinen Fehler zu vertuschen und war uns gegenüber auskunftsscheu.
Wie ist eure Meinung dazu?
-- Editiert von Moderator topic am 08.08.2021 20:08
-- Thema wurde verschoben am 08.08.2021 20:08
-- Editiert von Moderator topic am 09.08.2021 01:33
-- Thema wurde verschoben am 09.08.2021 01:33
Rechtsanwalt verschuldet Widerspruch im gerichtlichen Mahnbescheid
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
ZitatDer Rechtsanwalt hat im gerichtlichen Mahnbescheid einen völlig falschen Namen des Geschäftsführers der schuldigen GmbH eingetragen. :
Und den Namen bekam er woher genau?
Ich ahne woraus Sie hinausmöchten. Wir haben dem Rechtsanwalt nicht den falschen Namen des Geschäftsführers mitgeteilt, das hat der Rechtsanwalt selbst verbockt.
Bei dem Schuldner handelt es sich um eine Hausverwaltung in der Rechtsform einer GmbH.
Im Impressum auf der Homepage des Schuldners wird nach vor vor ein falscher Geschäftsführer-Name aufgeführt und ich vermute, dass der Rechtsanwalt sich den Namen von der Homepage kopiert hat.
Heute habe ich online einen Handelsregisterauszug angefordert und der Name des Geschäftsführers laut aktuellem Handelsregisterauszug der schuldigen GmbH weicht vom Namen des Geschäftsführers im Impressum der Onlinepräsenz ab.
Der Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen.
Das hat er nicht getan und jetzt haben wir den Schlamassel.
Ich bin der Meinung, dass einem Rechtsanwalt solche Fehler nicht passieren dürfen und wenn doch, nicht zu unseren Lasten, der Anwalt muss dafür selbst aufkommen.
-- Editiert von Hendl123 am 08.08.2021 20:38
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIm Impressum auf der Homepage des Schuldners wird nach vor vor ein falscher Geschäftsführer-Name aufgeführt und ich vermute, dass der Rechtsanwalt sich den Namen von der Homepage kopiert hat. :
Was jetzt nicht wirklich zu beanstanden ist.
Also eher kein Fehler / Verschulden des Anwaltes. Sondern der HV - die wäre dann auch für den Schaden verantwortlich.
ZitatDer Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen. :
Ja, genau. Auf solche Anrufe warten die Gerichte ja nur ...
ZitatHeute habe ich online einen Handelsregisterauszug angefordert und der Name des Geschäftsführers laut aktuellem Handelsregisterauszug der schuldigen GmbH weicht vom Namen des Geschäftsführers im Impressum der Onlinepräsenz ab. :
Auch nicht sicher, im Handelsregister kann jederzeit der falsche Name des GF stehen.
ZitatDer Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen. :
Guter Witz. Dachte kurz du meinst das tatsächlich ernst.
ZitatDer Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen. :
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das jeder (nach entsprechender Anmeldung) einsehen kann.
https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do
ZitatIch bin der Meinung, dass einem Rechtsanwalt solche Fehler nicht passieren dürfen und wenn doch, nicht zu unseren Lasten, der Anwalt muss dafür selbst aufkommen. :
Das sehe ich auch so.
ZitatAlso eher kein Fehler / Verschulden des Anwaltes. :
Selbstverständlich muss sich der Anwalt Rechtssicherheit durch Einsicht in das Handelsregister verschaffen.
Zitat:Sondern der HV - die wäre dann auch für den Schaden verantwortlich.[7QUOTE]
Sicher nicht.
ZitatSelbstverständlich muss sich der Anwalt Rechtssicherheit durch Einsicht in das Handelsregister verschaffen. :
Dummerweise gewährt das Handelsregister diese Rechtssicherheit aber gar nicht.
Dafür stehen da viel zu häufig GFs drin die nicht ordentlich bestellts sind oder das Amt längst niedergelegt haben. Oder gar nichts davon wissen, das sie GF sind und dort drin stehen.
ZitatDummerweise gewährt das Handelsregister diese Rechtssicherheit aber gar nicht. :
Naja dafür gibt es ja den 15 HGB.
Zum Thema:
5 TMG (Impressumspflicht) ist ja ein Schutzgesetz I.S.d. 823 BGB.
Was spricht dagegen den Schaden bei der Gegenpartei zu holen?
Normalerweise reicht doch, im Rubrum zu schreiben "vertreten durch den Geschäftsführer." Abgesehen davon, keine Ahnung, wie jetzt der Zusammenhang zwischen Widerspruch und angegebenen Geschäftsführer konstruiert wird. Es ist ja nicht die falsche Partei verklagt worden. So ein Rubrum kann doch auch korrigiert werden, ist ja keine Parteiauswechselung.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten