Rechtsanwalt verschuldet Widerspruch im gerichtlichen Mahnbescheid

8. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hendl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt verschuldet Widerspruch im gerichtlichen Mahnbescheid

In einer Forderungsangelegenheit beauftragten wir einen Rechtsanwalts.

Der Rechtsanwalt hat im gerichtlichen Mahnbescheid einen völlig falschen Namen des Geschäftsführers der schuldigen GmbH eingetragen.

Dies führte zu einem Widerspruch des Schuldners gegen unseren Mahnbescheid. Die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten für den Widerspruch sind wir nicht bereit. Der Anwalt ist für den Fehler verantwortlich.

Der Rechtsanwalt versuchte seinen Fehler zu vertuschen und war uns gegenüber auskunftsscheu.

Wie ist eure Meinung dazu?

-- Editiert von Moderator topic am 08.08.2021 20:08

-- Thema wurde verschoben am 08.08.2021 20:08

-- Editiert von Moderator topic am 09.08.2021 01:33

-- Thema wurde verschoben am 09.08.2021 01:33

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Hendl123):
Der Rechtsanwalt hat im gerichtlichen Mahnbescheid einen völlig falschen Namen des Geschäftsführers der schuldigen GmbH eingetragen.

Und den Namen bekam er woher genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hendl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich ahne woraus Sie hinausmöchten. Wir haben dem Rechtsanwalt nicht den falschen Namen des Geschäftsführers mitgeteilt, das hat der Rechtsanwalt selbst verbockt.

Bei dem Schuldner handelt es sich um eine Hausverwaltung in der Rechtsform einer GmbH.

Im Impressum auf der Homepage des Schuldners wird nach vor vor ein falscher Geschäftsführer-Name aufgeführt und ich vermute, dass der Rechtsanwalt sich den Namen von der Homepage kopiert hat.

Heute habe ich online einen Handelsregisterauszug angefordert und der Name des Geschäftsführers laut aktuellem Handelsregisterauszug der schuldigen GmbH weicht vom Namen des Geschäftsführers im Impressum der Onlinepräsenz ab.

Der Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen.

Das hat er nicht getan und jetzt haben wir den Schlamassel.

Ich bin der Meinung, dass einem Rechtsanwalt solche Fehler nicht passieren dürfen und wenn doch, nicht zu unseren Lasten, der Anwalt muss dafür selbst aufkommen.

-- Editiert von Hendl123 am 08.08.2021 20:38

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Hendl123):
Im Impressum auf der Homepage des Schuldners wird nach vor vor ein falscher Geschäftsführer-Name aufgeführt und ich vermute, dass der Rechtsanwalt sich den Namen von der Homepage kopiert hat.

Was jetzt nicht wirklich zu beanstanden ist.
Also eher kein Fehler / Verschulden des Anwaltes. Sondern der HV - die wäre dann auch für den Schaden verantwortlich.



Zitat (von Hendl123):
Der Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen.

Ja, genau. Auf solche Anrufe warten die Gerichte ja nur ...



Zitat (von Hendl123):
Heute habe ich online einen Handelsregisterauszug angefordert und der Name des Geschäftsführers laut aktuellem Handelsregisterauszug der schuldigen GmbH weicht vom Namen des Geschäftsführers im Impressum der Onlinepräsenz ab.

Auch nicht sicher, im Handelsregister kann jederzeit der falsche Name des GF stehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Hendl123):
Der Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen.

Guter Witz. Dachte kurz du meinst das tatsächlich ernst. :grins: :grins:

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8051 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Hendl123):
Der Rechtsanwalt hätte ganz einfach zum Telefonhörer greifen können um bei Gericht telefonisch den richtigen Geschäftsführer zu erfragen.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das jeder (nach entsprechender Anmeldung) einsehen kann.

https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do
Zitat (von Hendl123):
Ich bin der Meinung, dass einem Rechtsanwalt solche Fehler nicht passieren dürfen und wenn doch, nicht zu unseren Lasten, der Anwalt muss dafür selbst aufkommen.

Das sehe ich auch so.
Zitat (von Harry van Sell):
Also eher kein Fehler / Verschulden des Anwaltes.

Selbstverständlich muss sich der Anwalt Rechtssicherheit durch Einsicht in das Handelsregister verschaffen.
Zitat:
Sondern der HV - die wäre dann auch für den Schaden verantwortlich.[7QUOTE]
Sicher nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Selbstverständlich muss sich der Anwalt Rechtssicherheit durch Einsicht in das Handelsregister verschaffen.

Dummerweise gewährt das Handelsregister diese Rechtssicherheit aber gar nicht.
Dafür stehen da viel zu häufig GFs drin die nicht ordentlich bestellts sind oder das Amt längst niedergelegt haben. Oder gar nichts davon wissen, das sie GF sind und dort drin stehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise gewährt das Handelsregister diese Rechtssicherheit aber gar nicht.

Naja dafür gibt es ja den 15 HGB.

Zum Thema:
5 TMG (Impressumspflicht) ist ja ein Schutzgesetz I.S.d. 823 BGB.
Was spricht dagegen den Schaden bei der Gegenpartei zu holen?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Normalerweise reicht doch, im Rubrum zu schreiben "vertreten durch den Geschäftsführer." Abgesehen davon, keine Ahnung, wie jetzt der Zusammenhang zwischen Widerspruch und angegebenen Geschäftsführer konstruiert wird. Es ist ja nicht die falsche Partei verklagt worden. So ein Rubrum kann doch auch korrigiert werden, ist ja keine Parteiauswechselung.

wirdwerden

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