Hallo!
Mein Vater hatte eine Rechtschutzversicherung am 01.01.2013 abgeschlossen.
Er benötigte Hilfe vom Anwalt im selben Jahr. Beim Treffen teilte er seine Versicherungsnummer mit.
Der Anwalt nahm seine Arbeit auf und es kam zum Vergleich mit seinem Arbeitgeber.
Nun schickt er eine Rechnung von 700€ und ein Schreiben, dass die Versicherung nicht zahlt, da der Fall vor dem Versichrungsbeginn statt fand worum gestritten wurde.
Soll mein Vater die Rechnung zahlen oder nicht? Weil der Anwalt meines erachtens meinen Vater darüber hätte aufklären müssen.
Wenn er nicht zahlen soll, wie soll man da vorgehen?
Letztendlich kann der Anwalt sagen, ich hab es ihnen mündlich mitgeteilt... also Aussage gegen Aussage...
Ich wäre für einen guten Rat sehr dankbar!
-- Editiert joe84 am 28.04.2014 18:45
Rechtsanwaltkosten bezahlen?
28. April 2014
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Frage vom 28. April 2014 | 18:43
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 58x hilfreich)
Rechtsanwaltkosten bezahlen?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 28. April 2014 | 21:35
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Was genau hat Ihr Vater seinerzeit dem RA gesagt?
Hat er das Mandat von der Kostenübernahme durch die RSV abhängig gemacht?
Hat er dem RA mitgeteilt, dass die RSV erst am 1.1.2013 von ihm abgeschlossen worden ist?
Grundsätzlich sollte man als VN wie folgt vorgehen:
Selbst die Deckungszusage von der RSV einholen + erst dann mit der Deckungszusage inkl. Schadensschilderung, die man gegenüber der RSV gemacht hat, zum RA.
-----------------
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#2
Antwort vom 28. April 2014 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Weil der Anwalt meines erachtens meinen Vater darüber hätte aufklären müssen. <hr size=1 noshade>
Hmmm, der Rechtanwalt soll also schuld sein, das der Vater seine Versicherungsbedingungen nicht gelesen hat?
Ich fürchte, das dürfte vor Gericht nicht ganz zielführend sein ...
quote:<hr size=1 noshade>Beim Treffen teilte er seine Versicherungsnummer mit. <hr size=1 noshade>
Das alleine nützt ja gar nichts.
Was war denn überhaupt vereinbart (also tatsächlich laut Vereinbarung, nicht was man geglaubt hat)? Tätigwerden oder Tätigwerden nur bei Deckungszusage der Versicherung?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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