Hallo,
ich beziehe Sozialleistungen, habe kein Einkommen/Vermögen mehr.
Sondern Bürgergeld.
Ich kam vor den Feiertagen aber in Stress, weil von einem Polizist der sich bei mir meldete gesagt wurde es sei wegen nicht bezahlter Geldstrafe ein "Haftbefehl" draußen. Ob ich direkt bezahlen oder in Ersatzhaft möchte.
Ich war im Recht, es wurde alles zurückgenommen (War nach Gesamtstrafenbildung gar nicht mehr offen)
SA behautet keinen Beschluss bekommen zu haben.
Ich habe aber überstürzt direkt einen Anwalt damit beauftragt der nach dem RVG arbeitet.
Es war der gleiche der mir als Pflichtverteidiger in der Verhandlung zur Seite stand.
Ich schickte ihm eingescannt per Mail Prozessvollmacht und Dienstleistungsvertrag unterschrieben zu (14 Tage Widerrufsrecht ausgeschlossen der Bereits erbrachten Leistung.
Was mache ich jetzt wenn der Anwalt nicht darauf eingeht ?
Habe ich richtig vertanden dass wenn überhaupt weil eben nachträglich der Anwalt die Übernahme der Kosten direkt stellen muss.
Also das direkte ausstellen lassen eines Beratungsscheins persönlich bei Gericht bringt mir jetzt nichts ?
Habe das früher mal wegen Mietrecht gebraucht. Das war ein Schein den ich direkt in die Hand bekam
Danke und Gruß
-- Editiert von User am 10. Januar 2024 02:37
-- Editiert von Moderator topic am 10. Januar 2024 17:34
-- Thema wurde verschoben am 10. Januar 2024 17:34
Rechtsberatung nachträglich, Rechtsanwalt reagiert nicht
10. Januar 2024
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2024 | 02:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsberatung nachträglich, Rechtsanwalt reagiert nicht
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2024 | 09:05
Von
Status: Unbeschreiblich (41055 Beiträge, 14467x hilfreich)
Mir ist hier einiges nicht so ganz klar. Hattest Du Kontakt zum Anwalt, der war bereit das Mandat zu übernehmen, hat Dir dann Vollmachtsformular sowie Vertragsentwurf zugesandt, oder wie? So dass also mündlich schon vorab ein Vertrag zustande gekommen ist und nur die Verschriftlichung fehlte?
Außerdem ist mir auch unklar, was das Sozialamt oder JC damit zu tun haben sollte; und last, but not least, ist im strafrechtlichen Bereich Beratungshilfe ohnehin nur sehr eingeschränkt möglich. Jedenfalls nicht in dem Umfang, welchen Du erwartest, wenn denn ein Vertrag mit dem Anwalt zustande gekommen ist.
wirdwerden
#2
Antwort vom 10. Januar 2024 | 09:11
Von
Status: Unparteiischer (9104 Beiträge, 1926x hilfreich)
ZitatWas mache ich jetzt wenn der Anwalt nicht darauf eingeht ? :
Vielleicht sprechen Sie ganz einfach mal mit dem Anwalt darüber. Oftmals ist genau das hilfreicher als hier im Forum zu schreiben.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2024 | 10:58
Von
Status: Unbeschreiblich (37644 Beiträge, 6287x hilfreich)
Bürgergeld IST dein Einkommen---falls nochmal jemand fragt.Zitathabe kein Einkommen/Vermögen mehr. Sondern Bürgergeld. :
Auf was sollte der eingehen? Der Anwalt hat seine Leistung erbracht, die will er vergütet haben. Du kannst abwarten oder gleich selbst Ratenzahlung anbieten.ZitatWas mache ich jetzt wenn der Anwalt nicht darauf eingeht ? :
Ich übersetze: NÖ. Ein Beratungshilfeschein bringt hier nichts, außer evtl. einer Anrechnung von 15,-€.ZitatAlso das direkte ausstellen lassen eines Beratungsscheins persönlich bei Gericht bringt mir jetzt nichts ? :
Wieviel will der Anwalt denn von dir gem. RVG?
Und jetzt?
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