Hallo,
in einer Strafsache wurde ein Rechtsberatungshilfeschein bewilligt. In welcher Höhe ist dieser in der Kostenote des Anwalts anzurechnen?
Viele Grüße,
Tim
Rechtsberatungshilfeschein
28. Dezember 2006
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Frage vom 28. Dezember 2006 | 22:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsberatungshilfeschein
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2006 | 13:58
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
In Höhe der bewilligten Beratungshilfe, also 34 EUR brutto.
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