Hallo,
ich bin Laie in Sachen Anwälte usw. Ich habe einem Internetversand einen falschen Artikel zurückgesendet und bekomme nun mein Geld bzw. keinen Austauschartikel zurück.
Da es nur um einen Betrag in Höhe von 30 Euro geht, weiß ich nicht was ich machen soll.
Nun meine Frage. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung aber leider mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Wenn ich jetzt trotzdem einen Anwalt einschalte und die Firma die 30 Euro zurücküberweist bzw. mir den richtigen Artikel sendet, muss dann ich oder die Firma die 150 Euro Selbstbeteiligung bezahlen?
Wenn es vor Gericht geht muss wohl die Firma für alle Kosten aufkommen, oder?
Danke Gruß Milosch
Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung
13. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2005 | 01:17
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2005 | 06:42
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1087x hilfreich)
Richtig, die Fa. muß alle entstandenen Kosten zahlen, also auch die Selbstbeteiligung.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 16. Januar 2005 | 14:35
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Geh nicht zum Anwalt.
1. Keine "Sache" ist vor Gericht 100 % sicher.
2. Kein einziger Anwalt will eine 30-Euro-Streitsache bearbeiten, glaub es mir.
Und jetzt?
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