Hallo,
Hatte vor kurzem einen ebay Streit.
Bin dann zum Anwalt mit meiner rechsschutzversicherung.Dieser hat dannauch sofort einen Brief geschrieben und eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen.
Der Verkäufer ging auch darauf ein und hat ein teil des Geldes zurückerstattet.
Jetzt will die Versicherung aber die Kosten nicht übernehmen, weil es ein Familienrechtsschutz ist und der Erwerb eines Fahrzeugs da wohl nicht abgedeckt ist(für was hat man denn so eine versicherung?)
Damit hat der Anwalt sich seinen Teil einbehalten und ich hab weniger als die Hälfte des Geldes bekommen.
Ich bin momentan Student ohne Einkommen.
Gibt es hier noch eine Chance auf Anwaltskostenhilfe oder ähnliches?
Bzw Sind die kosten berechtigt?
1,3 Geschäftsgebür gem 2300 VV RVG 172€
1,5 Einigungsgebühr gem 1000 VV RVG 199€
Auslagenpauschale 20€
und dann noch die Mehrwertssteuer auf das Ganze, sind 466€
Weil das mit der Versicherung schiefgegangen ist musste ich nur 300€ zahlen...aber ich bekomm so eben nur 250€!
-- Editiert am 31.10.2009 16:31
-- Editiert am 31.10.2009 16:32
Rechtsschutz zahlt nicht! Anwaltskostenhilfe?
31. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2009 | 16:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsschutz zahlt nicht! Anwaltskostenhilfe?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2009 | 18:21
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 107x hilfreich)
quote:
Gibt es hier noch eine Chance auf Anwaltskostenhilfe oder ähnliches?
Nein, gibt es nicht. Es gibt Beratungshilfe, aber dafür ist es jetzt zu spät, das hätten Sie vorher beantragen müssen.
quote:
Weil das mit der Versicherung schiefgegangen ist musste ich nur 300€ zahlen
Das war sehr entgegenkommend von Ihrem Anwalt, das hätte er nicht machen müssen.
quote:
Bzw Sind die kosten berechtigt?
Sehr wahrscheinlich, die Gebührentatbestände sind jedenfalls richtig. Sie müssten uns den Streitwert mitteilen..
quote:
aber ich bekomm so eben nur 250€!
Na also, dann hat es sich doch schon gelohnt.
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#2
Antwort vom 31. Oktober 2009 | 18:45
Von
Status: Unparteiischer (9575 Beiträge, 2359x hilfreich)
quote:
Sind die kosten berechtigt?
Die Gebühren sind berechtigt, wenn der Gegenstandswert zwischen 1500 und 2000,- Euro liegt.
Was genau haben Sie denn für eine "Familienrechtsschutz" ? Der Begriff Familie bedeutet nämlich nicht etwa, dass Familienrecht versichert wäre (das geht gar nicht), sondern dasss alle Angehörigen der (engeren) Familie mitversichert sind.
Und das ein Autokauf eigentlich ein Fall des allgemeinen Privatrechts ist, müsste das eigentlich versichert sein...
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"justice"
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2009 | 23:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
ich dachte mir schon, dass das mit den Kosten passt.
Und ich bin dem Anwalt auch dankbar, dass er mit entgegengekommen ist!
Ich ärgere mich hier mehr über die Versicherung!
Es handelt sich um ein Motorradkauf.Die Versicherung hat geantwortet, dass sie nicht bezahlt, wenn das Kind Interessen als Halter, Führer, Mieter, Erwerber(usw...) eines anmeldepflichtigen Fahrzeugs zu Land, Wasser oder Luft vertritt.
Kurz gesagt das Problem enstand als weil ich ein Kfz erworben habe und das ist wohl nicht abgedeckt.Toller Rechtsschutz!
-- Editiert am 31.10.2009 23:34
#4
Antwort vom 1. November 2009 | 19:02
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 11x hilfreich)
quote:
Und das ein Autokauf eigentlich ein Fall des allgemeinen Privatrechts ist, müsste das eigentlich versichert sein
Das ist falsch.
quote:
Toller Rechtsschutz!
Blödsinn; was kann denn die RSV dafür, wenn du dich nicht richtig versicherst?
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