Rechtsschutzversicherung >< PKH

12. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung >< PKH

Es scheint paradox zu sein, wenn jemand Rechtschutz-
versichert ist gleichzeitig PKH gewährt wird.

Oder in wieweit ist dies nicht widersprüchlich ?

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1644 Beiträge, 995x hilfreich)

z.B., wenn die Rechtsschutzversicherung für diesen Rechtsstreit nicht eintritt (dieser Fall nicht versichert, Wartezeit nicht eingehalten).

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

Wenn der PKH-bewilligte das Gerichtsverfahren im 1sten Instanz doch verliert,
wird ihm das weitergehende Verfahren wie Berufung etc.
weiter bewilligt ? (Es wird ja teuer für Staat)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 692x hilfreich)

quote:
Wenn der PKH-bewilligte das Gerichtsverfahren im 1sten Instanz doch verliert,
wird ihm das weitergehende Verfahren wie Berufung etc.
weiter bewilligt ?


Das hängt wieder am Einzelfall.

quote:
(Es wird ja teuer für Staat)


Die Kriterien für PKH sind weiterhin nur: Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten (im Sinne von "nicht völlig aussichtslos"). Eine quantitative Bewertung der Form "wenn wir dem jetzt noch PKH für Berufung und Revision bewilligen, kostet das den Staat zu viel" findet nicht statt.

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