Rückmeldungen Anwalt sehr zögernd

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.12.2023 11:19:13
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückmeldungen Anwalt sehr zögernd

Guten Tag,

in einer Angelegenheit bin ich mit einem Anwalt tätig. Die Kommunikation ist sehr schwierig. Bei Anfragen per Mail oder telefonisch dauert es sehr lange (längste Zeit waren 5 Wochen) bis ich eine Antwort bekomme. Über sein Sekretariat bekomme ich immer die Info, " ja gebe es ihm weiter, richte ich aus, oder Sie liegen bereits auf dem Tisch (also die Akte)"
Ich erwarte ja nicht, dass er sich sofort meldet, weiß ja dass ich nicht die einzige Mandantin bin und dass auch Fristen eingehalten werden müssen, aber ich muss bei jeder Anfrage mehrmals nachhaken, egal ob per Mail oder telefonisch mindestens 2-3x (Zeit dazwischen eine Woche)
da vergeht natürlich auch einige Zeit dann, bis an die Gegenseite oder an andere gewisse Info`s rausgehen.
habe ihm auch schon eine Mail geschrieben, dass wenn er aus irgendwelchen Gründen das Mandat nicht weiterführen kann, er es mir bitte mitteilen soll und dass ich es nicht verstehen kann, dass ich keine Rückmeldungen bekomme.
jetzt habe ich gelesen, dass nach dem BORA Gesetz das ganze in einer angemessenen Zeit passieren sollte.
Aber was ist diese angemessene Zeit?
Ich kann ja gewisse Dinge nicht alleine regeln, deshalb muss ich ja auf die Antworten bzw. Tipps des Anwaltes warten.

Was meint Ihr?

Vielen Dank, LG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4612 Beiträge, 554x hilfreich)

Kommt darauf an, um was es sich handelt.

Wenn es eine fristgebunde Angelegenheit ist, zB eine Klageerwiderung, eine Berufungsbegründung, oder andere DInge in denen Fristen laufen, dann ist die "angemessene Zeit" wesentlich kürzer, als wenn es sich um eine Rechtsauskunft handelt, bei welcher der Anwalt evtl. tief in die Recherche einsteigt um angemessen zu prüfen und zu beraten.

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#2
 Von 
guest-12304.12.2023 11:19:13
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Kurzer Sachverhalt: Neuwagenkauf; Auto entspricht nicht der Bestellung, also Kaufvertrag-Details. Klage bereits eingereicht. Gerichtstermin im November.
Hier war z.B. eine meiner Fragen, ob wir uns zuvor nochmal zum Gespräch treffen sollen. Keine Antwort. Anfrage telefonisch---Sekretariat gibt es weiter. Eine Woche später noch immer keine Antwort. Nochmal Email geschrieben, wieder keine Antwort, erst nach der dritten Mail und nochmaligem Nachfragen per Telefon, kam dann eine Antwort; was dann insgesamt mehr als drei Wochen waren.

Das meinte ich mit "angemessene Beantwortungszeit" auf eigentlich simple Fragen.
Das war nicht die einzige Frage, die lange zur Beantwortung dauerte.

Jetzt habe ich letzte Woche Montag erneut was gefragt und habe noch immer keine Antwort erhalten. Es sind keine Fragen, welche eine Recherche o.ä. benötigen.


-- Editiert von Pink-Black am 06.10.2020 15:02

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4612 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Pink-Black):
Klage bereits eingereicht. Gerichtstermin im November.


Echt jetzt? Wenn Klage bereits eingereicht ist (von deinem Anwalt) und auch schon terminiert (das ging ja fix), dann sind doch weitere Gespräche erstmal total unnötig.

Ist die Klageerwiderung der Gegenseite schon da?

-- Editiert von Solan196 am 06.10.2020 16:57

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#4
 Von 
guest-12304.12.2023 11:19:13
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum "echt jetzt? "
Klage ging im Januar raus, so fix ging das dann auch nicht....

Ja, Klageerwiderung und auch weitere Schriftwechsel (Stellungnahmen) sind vorhanden.
auch wenn bereits ein Gerichtstermin feststeht, heißt das doch nicht, dass keine Fragen etc. mehr nötig/vorhanden sind, bzw. zu klären sind.

Meine Frage bezieht sich auch nicht auf den Ablauf etc. der Klage, sondern auf die Beantwortungszeiten bei Fragen/Anliegen

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Pink-Black):
in einer Angelegenheit bin ich mit einem Anwalt tätig
Du bist nicht mit ihm tätig--- er ist für dich tätig.

Ich halte ein längste *Wartezeit* von 5 Wochen für absolut angemessen. Wenn sich in der Sache nichts bewegt, muss der RA das nicht als Rapport mitteilen.
Zitat (von Pink-Black):
Meine Frage bezieht sich auch nicht auf den Ablauf etc. der Klage, sondern auf die Beantwortungszeiten bei Fragen/Anliegen
Er muss nicht alle möglichen Anfragen beantworten. Da gibts gar keine Fristen nach der BORA.
Du fällst dem Anwalt vermutlich bereits lästig.
Er ist beauftragt, deine Interessen gem. Klage beim Gericht durchzusetzen. Weiter nichts.
Zitat (von Pink-Black):
Es sind keine Fragen, welche eine Recherche o.ä. benötigen.
Sondern welche?

Wenn eine Klage im Januar 2020 beim Gericht eintrudelte--- dann ist ein Termin im November doch fix... und dazwischen uU nur *Wartezeit*.

Dein Anwalt ist vermutlich kein Psychologe und auch kein Privatdozent

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12304.12.2023 11:19:13
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, habe schon verstanden, anscheinend ihr mich aber nicht.
Habe doch ein Beispiel bezüglich einer Anfrage meinerseits geschrieben. Wenn ich nun alles hier schreibe, würde das den Rahmen sprengen. Das wollt ihr sicherlich nicht. Und wie gesagt, manchmal ergeben sich halt noch Fragen oder Dinge kommen hinzu, wo man Rücksprache mit dem Anwalt halten sollte.....
Aber dennoch danke für die Antworten

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4612 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Pink-Black):
Meine Frage bezieht sich auch nicht auf den Ablauf etc. der Klage, sondern auf die Beantwortungszeiten bei Fragen/Anliegen


Dann schreib dem Anwalt und formuliere mal klar und deutlich, dass du gewisse Dinge tatsächlich nicht verstehst und hier Klärung benötigst. Frage kurz und bündig, diesen Brief gibtst du dann persönlich in der Kanzlei ab.

Du kannst jederzeit den Anwalt wechseln, musst halt nochmal bezahlen.

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#8
 Von 
guest-12304.12.2023 11:19:13
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar und deutlich habe ich bereits formuliert.
Es geht auch nicht um Dinge/Fragen die ich nicht verstehe o.ä.

Letzte Mail an meinen Anwalt war wegen eines fehlenden Eintrags im Serviceheft. Dies wurde vom Autohaus wo gekauft, vergessen.
Ist aber wichtig für Garantie, da nun etwas auf Garantie am Auto gemacht werden sollte. Und der Hersteller diesen Nachweis benötigt. Daher fragte ich nach, wie das jetzt abläuft, da wir ja gegen dieses Autohaus klagen und alles über die Anwälte läuft, oder ob ich das auch selbst klären kann/darf?


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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4612 Beiträge, 554x hilfreich)

Hast du dich schon an das Autohaus gewand wegen des fehlenden EIntrages? Der fehlende Eintrag hat ja nichts mit der falschen Farbe zu tun. Offensichtlich nutzt du den Wagen, deswegen ist der erste Ansprechpartner für diese Sache das Autohaus.

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#10
 Von 
guest-12304.12.2023 11:19:13
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

ja habe ich getan, da bekam ich zuerst die Auskunft, dass dies digital im Serviceheft eingetragen wurde. Der Hersteller sagt aber, dass da nix drin stehen würde. Bei erneuter Nachfrage im Autohaus hieß es dann, da ich gegen sie klagen würde, soll das bitte über die Anwälte geregelt werden.

Ja ich nutze den Wagen, und die falsche Farbe hat er nicht. Das wäre mir ja gleich bei Abholung aufgefallen....

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4612 Beiträge, 554x hilfreich)

Dann schreibe genau das deinem Anwalt, Name mit wem und wann du beim a) Hersteller gesprochen hast und welche Auskunft du erhalten hast, und b) mit wem und wann du beim Autohaus angerufen hast und das man dich dort auf den Klageweg verwiesen hat. Fordere deinen Anwalt auf, die Klage dahingehend zu erweitern und teile ihm mit, dass du seine Non-Reaktion als sehr störend für das Miteinander empfindest und er Dir bitte bis zum (10 Tage) das Schreiben bezüglich der Klageerweiterung zur Verfügung stellen soll, Das gibst du persönlich in der Kanzlei ab und lass dir von einer Mitarbeiterin den Empfang des Schreibens bestätigen. Es wäre unsinnig, einen neuen Anwalt in einem laufenden Verfahren zu beauftragen. Ich verstehe natürlich deinen Unmut.

-- Editiert von Solan196 am 07.10.2020 16:09

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#12
 Von 
guest-12304.12.2023 11:19:13
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, dann werde ich dieses Schreiben erneut verfassen, auch wenn ich das schon recht deutlich getan habe und ihm zukommen lassen.
Vielen Dank für die Info`s und das Verständnis meiner Frage und meines Unmuts

Klar wäre das jetzt echt blöd einen neuen Anwalt zu beauftragen, aber in der Kanzlei gibt es noch mehrere und ich dachte auch schon daran, dort allgemein die Situation mal zu schildern, ob vielleicht intern ein Wechsel evtl. möglich sei.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4612 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Pink-Black):
aber in der Kanzlei gibt es noch mehrere und ich dachte auch schon daran, dort allgemein die Situation mal zu schildern, ob vielleicht intern ein Wechsel evtl. möglich sei.


Das wäre evtl. eine Option ... im Zweifel alle Partner anschreiben, das gibt aber gewiss Unfrieden mit dem bisherigen Sachbearbeiter.. Schreib dir immer auf, wann du mit wem telefonierst und hier meine ich jetzt den Anwalt. So kannst du deine Vorhalte immer mit Datum, Zeit, Namen und Auskunft untermauern. Kann nie schaden.

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