Sachverständigen Vergütung aus Gerichtskosten Rechnung zu hoch - Widerspruch möglich ???

15. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)
Sachverständigen Vergütung aus Gerichtskosten Rechnung zu hoch - Widerspruch möglich ???

Hallo.

Person A wurde in einem Strafverfahren wegen bewaffnetem unerlaubtem Besitz und Handel von Betäubungsmittel schuldig gesprochen.

Da die Staatsanwaltschaft die Unterbringung nach $ 64 BtMG angeordnet hatte, war ein spezieller Gutachter bei der Verhandlung anwesend.

Person A wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Auch die Unterbringung nach $ 64 BtMG wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Gutachten von Person A konnte aufgrund der zu späten Kontaktaufnahme des Gutachters (eine Woche vor Verhandlung) nicht im Vorfeld durchgeführt werden.

Lediglich eine Befragung während der Verhandlung wurde durchgeführt.

Die Verhandlung dauerte ca. 5 Stunden in dem der Gutachter anwesend war.

Nun erhielt Person A eine Gerichtskosten Rechnung in Höhe von 5160 Euro, in dem allein die Vergütung des Sachverständigen mit 2850 Euro berechnet wurde.

Diese Vergütung für den geringen Zeitaufwand kommt mir nun ziemlich überhöht vor.

[ Person A ist Hartz 4 Empfänger und zahlt nebenbei noch eine andere Gerichtskosten Rechnung in Höhe von 3900 Euro in monatlichen Raten in Höhe von 10 Euro ab. ]

Welche Möglichkeiten hat Person A nun gegen diese hohen Forderungen, speziell gegen die des Sachverständigen, einzulegen???

Vielen lieben Dank

Mfg

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Erinnerung gegen die Kostenrechnu g bei der Staatsanwaltschaft einlegen. Belege über die Auslagen (Sachverständigenkosten und was da noch so war an Auslagen ) anfordern.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie hatten vor dem Gerichtstermin keinerlei Kontakt zu dem Gutachter?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Bei Gutachtern ist die Ferndiagnose in einem Forum in Bezug auf die Kosten eingentlich nicht möglich. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Gutachter in der Regel teurer sind als ein Anwalt, das gilt insbesondere für Strafrecht und Familienrecht. Und wenn das Gericht einen bestimmten Gutachter haben möchte (aus Gründen der speziellen Sachkenntnis, der hohen Qualifikation und der VErfügbarkeit), dann kann das schon mal seinen Preis haben.

Ich bitte weiterhin zu berücksichtigen, dass der Gutachter natürlich nicht nur in der Verhandlung war, er hatte vorher die Gerichtsakten da, hat sich auch anderweitig noch auf die Verhandlung vorbereitet. Wie kurzfristig er das Mandat vom Gericht bekam, die Gerichtsakten zugeschickt, das wissen wir auch nicht.

Da hilft nur ein Einblick in die Abrechnung und eben die Erinnerung. Mal ein Hinweis aus meinem beruflichen Bereich: meine sehr qualifizierte Lieblingsrechtsanwaltskanzlei, auch hochqualifiziert, vertritt u.a. die BRD international, arbeitet in Abweichung vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz derzeit mit einem Stundenlohn ab $ 600,-. Und das ist angemessen und wird anstandslos bezahlt.

wirdwerden


















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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Sachverständige im Strafprozess wird aber nach JVEG vergütet. Da gibt es feste Sätze und die betragen in diesem Fall 100 Euro pro Stunde.Da kommen dann noch etliche Positionen hinzu, aber der Stundensatz ist 100 Euro plus Umsatzsteuer.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Person A ist Hartz 4 Empfänger und zahlt nebenbei noch eine andere Gerichtskosten Rechnung in Höhe von 3900 Euro in monatlichen Raten in Höhe von 10 Euro ab. ]

Kleiner Einwand:
Als Hartz-Empfänger dürfte er nicht mit Gerichtskosten belastet werden. Oder hatte er keine PKH beantragt ?
Was genau zahlt er jetzt mit 10,-. mtl. ab?
Zitat (von vike 25):
Strafverfahren wegen bewaffnetem unerlaubtem Besitz und Handel von Betäubungsmittel schuldig gesprochen.
War es vielleicht unerlaubter Waffenbesitz ? und Handel mit BTM nach § 29 BtMG ?
Hat der Täter hier in dieser Strafsache keine PKH beantragt?

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Als Hartz-Empfänger dürfte er nicht mit Gerichtskosten belastet werden. Oder hatte er keine PKH beantragt ?


Als verurteilter Straftäter mWn aber schon, egal ob Hartz oder Sonsteinkommen. PKH im Strafverfahren kann man nicht beantragen.

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#7
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie hatten vor dem Gerichtstermin keinerlei Kontakt zu dem Gutachter?


Nein. Der Gutachter meldete sich eine Woche vor Verhandlung und wollte einen Tag vorher sein Gutachten machen.
Dazu kam es dann eben nicht.

Lediglich eine Befragung während der Verhandlung wurde durchgeführt.

Verhandlungsdauer: 5 Stunden
Anfahrt von seinem Arbeitsplatz: 18 km

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#8
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von vike 25):
Person A ist Hartz 4 Empfänger und zahlt nebenbei noch eine andere Gerichtskosten Rechnung in Höhe von 3900 Euro in monatlichen Raten in Höhe von 10 Euro ab. ]

Kleiner Einwand:
Als Hartz-Empfänger dürfte er nicht mit Gerichtskosten belastet werden. Oder hatte er keine PKH beantragt ?
Was genau zahlt er jetzt mit 10,-. mtl. ab?
Zitat (von vike 25):
Strafverfahren wegen bewaffnetem unerlaubtem Besitz und Handel von Betäubungsmittel schuldig gesprochen.
War es vielleicht unerlaubter Waffenbesitz ? und Handel mit BTM nach § 29 BtMG ?
Hat der Täter hier in dieser Strafsache keine PKH beantragt?



Ja richtig.

Es war unerlaubter Waffenbesitz mit Besitz und Handel.
Glaube nach § 30 a BtMG .

Nein, laut meinen Informationen kann man
doch dies als Angeklagter und schuldig gesprocher nicht beantragen, oder???

Gibt es eine Möglichkeit die Zahlungen der Gerichtskosten aus zusetzen aufgrund des geringen Hartz 4 bezugs???

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#9
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Erinnerung gegen die Kostenrechnu g bei der Staatsanwaltschaft einlegen. Belege über die Auslagen (Sachverständigenkosten und was da noch so war an Auslagen ) anfordern.


Wie in etwa sollte so eine Erinnerung gegen die Kostenrechnung aussehen?

Bzw was sollte inhaltlich drin stehen?

Vielen lieben Dank für Antworten.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Nein, laut meinen Informationen kann man doch dies als Angeklagter und schuldig gsprocher nicht beantragen, oder???
Naja, hinterher nicht mehr. Dann ist der Zug abgefahren.
Aber A hatte doch Erfahrung aus dem 1. Gerichtsverfahren. Er hätte lange vor dieser Verhandlung PKH beantragen können.
Bitte fürs nächste Verfahren merken.
Zitat (von vike 25):
Gibt es eine Möglichkeit die Zahlungen der Gerichtskosten aus zusetzen aufgrund des geringen Hartz 4 bezugs???

Das muss man das Gericht und den SV fragen.
Aber Hartz 4-Bezug darf bis max-30% mtl. unter den Regelbedarf gemindert werden. Das ist viel mehr als 10,-

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Er hätte lange vor dieser Verhandlung PKH beantragen können.

Und was genau sollen sinnlose Anträge wem nützen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von vike 25):
Nein, laut meinen Informationen kann man doch dies als Angeklagter und schuldig gsprocher nicht beantragen, oder???
Naja, hinterher nicht mehr. Dann ist der Zug abgefahren.
Aber A hatte doch Erfahrung aus dem 1. Gerichtsverfahren. Er hätte lange vor dieser Verhandlung PKH beantragen können.
Bitte fürs nächste Verfahren merken.
Zitat (von vike 25):
Gibt es eine Möglichkeit die Zahlungen der Gerichtskosten aus zusetzen aufgrund des geringen Hartz 4 bezugs???

Das muss man das Gericht und den SV fragen.
Aber Hartz 4-Bezug darf bis max-30% mtl. unter den Regelbedarf gemindert werden. Das ist viel mehr als 10,-




Es steht tatsächlich noch ein weiteres Verfahren bevor.


Ist eine Prozesskostenhilfe tatsächlich für Angeklagte und auch eindeutig schuldige, möglich????

Laut meinen Informationen ist es bei allen Gerichten ausser beim Strafverfahren möglich.

Liege ich damit falsch????

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von vike 25):
Liege ich damit falsch????

Nö, damit liegst Du richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vike 25
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Kann mir jemand bitte Informationen darüber geben wie und was genau eine Erinnerung an die Kostenrechnung ist?

Oder was dies bewirkt?

Als Laie sagt mir dass jetzt gar nichts.


Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Eine Erinnerung ist eine Art Beschwerde und bewirkt, dass die Kostenrechnung nochmal überprüft wird. 'Kein Geld ' ist kein Grund. Die Rechnung ist trotzdem zu zahlen, auch wenn sie hoch ist. Ob die Gutachterkosten stimmen, kann man nur anhand der Summe nicht einschätzen.
Man kann an die Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen des Verfahrens schreiben z. B. etwa so :
Gegen die Kostenrechnung vom xy lege ich Erinnerung ein. Die Gutachterkosten scheinen mir zu hoch. Ich beantrage, mir eine Kopie der Rechnung des Sachverständigen zu übersenden.
Kommt die dann, muss man sich mit der Rechnung beschäftigen.
Wenn kein Gespräch vorher stattfand und es auch kein schriftliches Gutachten gab, kommen mir die Kosten auch recht hoch vor. Aber wenn der Gutachter zum Termin anreisen musste, ev. Noch übernachten musste, kann das schon sein. Dafür müsste man aber die Rechnung des Gutachters kennen.
Das Erinnerungsverfahren ist kostenlos.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ anami: es gibt im Strafverfahren keine PKH. Wenn man mal von Verfahren vor dem Jugendstrafgericht absieht, hat der Verurteilte die Verfahrenskosten zu tragen.

@ Salkavalka: die von Dir genannten Gebührensätze greifen dann, wenn nichts anderes vereinbart ist. Es ist aber durchaus üblich, über die GEbührensätze hinauszugehen, weil man dafür eben niemanden bekommt. Und es ist ja schon ein Unterschied, ob als Sachverständiger ein Erzieher beigezogen wird oder aber ein international anerkannter Pathologe.

wirdwerden













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#17
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)


Und warum sollte sich bei so einer Feld-Wald-Wiesen Begutachtung kein Gutachter finden, der zu den normalen Stundensätzen arbeitet ?
Abgesehen davon, müsste der TE das wissen, wenn ein Gutachter zu höheren als den gesetzlichen Sätzen bestellt worden wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wir wissen doch nicht, um was für eine Begutachtung es sich handelt. Deshalb war ja auch mein Hinweis auf die Erinnerung und Nachprüfung der Rechnung. Und dann eben nachfragen, ob es da eine Basis gibt, etwa eine Vereinbarung zwischen Gutachter und Gericht. Nur, das wissen wir hier alles nicht. Und - nicht nur der Handwerkermarkt ist leer gefegt, der Gutachtermarkt schon seit mindestens 30 Jahren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
es gibt im Strafverfahren keine PKH.
Ahhh. Danke dir.

0x Hilfreiche Antwort

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