Schlechter Anwalt - Geld zurück?

6. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
mlampe82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schlechter Anwalt - Geld zurück?

Hallo,

ein Bekannter von mir ist in einem Scheidungsverfahren und scheint keinen gemeinsamen Nenner mit seinem Anwalt zu finden.

Aus der Gegenseite kommen einige Anschuldigungen in ellenlangen Briefen an das Gericht und in Form von Forderungen an meinen Bekannten, der Anwalt dessen hört sich aber nicht mal vernünftig dessen Gegendarstellungen an, sondern fällt ihm sofort ins Wort etc.

Da frage ich mich, auf wessen Seite "sein" Anwalt eigentlich steht.

Kann denn mein Bekannter nun den Anwalt wechseln und das Geld zurückverlangen? Man kann ja vorher nicht wissen, wie gut der Anwalt ist oder nicht. Vor allem erbringt er aber nun keine nennenswerten Leistungen. Was kann man da machen?

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"MfG
Meister Lampe"

Was denn, so teuer?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jura_Uni_Münster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Ins Wort zu falle ist schlicht unhöflich, aber deshalb ist der Anwalt nicht zwingend schlecht.

Vielleicht sind die gegenerischen Anschuldigungen für den Richter völlig uninteressant und rechtlich ohne Bedeutung.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

den Anwalt können Sie wechseln. Die Vergütung können Sie jedoch nicht zurückverlangen. Anders ist dies, sofern Ihr Anwalt haftungspflichtig für einen Fehler einstehen muss. Schlichtes "ins Wort fallen" fällt nicht darunter.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
mlampe82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten :) .

OK, das Geld kriegt man also nicht zurück, aber das stört irgendwie. Ich meine der Anwalt kann sich über 1500 Euro freuen ohne wirklich viel dafür getan zu haben. Und für einen neuen Anwalt muss mein Bekannter auch wieder 1500 Euro zahlen und weiß noch nicht mal ob der wirklich besser ist... Ich hoffe sehr dass ich nicht mal so ein Problem bekomme...

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
mlampe82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh nee mein Bekannter hat lange gesucht und Empfehlungen geholt und sowas, und der Anwalt hat einige Jahre auf dem Buckel, ist Fachanwalt für Familienrecht in so ner Kanzlei und alles, das sieht von Außen alles sehr gut aus. Aber leider ist das ganze ja keine Dienstleistung mit Geld-zurück-Garantie sodass der Anwalt sich mehr bemühen müsste...

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Die Frage interessiert mich auch, wie sieht es hier aus: Scheidungsverfahren, November 2002.
EinkommenssituationUnterhaltspflichtiger : 1730 EU bereinigtes Netto in StKl. 3
322 EU anerkante ( !! ) von der Gegenseite anerkannte eheprägende Schulden.

Gegenseite fordert Kindesunterhalt DDT, Einkommensstufe Stufe 2 ( ohne Berücksichtigung des in 2 Monaten stattfindenden Steuerklassenwechsels )
lässt sich aber gnädigerweise auf Stufe 1 " drücken " ( ca. 525 EU ).

Anwalt sagt: " Sie MÜSSEN den Mindestunterhalt zahlen." Mandant keine Ahnung von Tuten und Blasen, erkennt an. Nach PKH wurde der Anwalt gefragt. "Gibt es für sie nicht" war die Antwort.
Mandant unterschreibt Anerkenntnisurteil. Hat somit einen Selbstbehalt von 787 EU. Damit lässt sich ja noch leben, obwohl 53 EU unter Selbstbehalt. 2 Monate später muss in StKl. 3 gewechselt werden. Fazit: Bereinigtes Netto 1400 EU, Selbstbehalt: 483 EU.
Zusätzlich sind Gerichts- und Anwaltskosten ( von der Exfrau gleich mit ) über ca. 1500 EU zu tragen.
Anwalt meint, alles ist OK so und müsse so sein. Mandant wird langsam unruhig und sucht einen neuen Anwalt auf. Dieser veranlasst Abänderungsklage. Die Gegenseite beantragt Klageabweisung, da der Unterhaltspflichtige doch wohl gewusst hätte, dass er 2 Monate später die StKl. wechselt, also läge auch keine Berechtigung vor, eine Abänderungsklage zu veranlassen. Klageabweisung der Gegenseite ist vom Gericht genehmigt worden. Beschwerde läuft zur Zeit noch.
Unterhaltspflichtiger muss vorerst weiterhin 525 ( jetzt sogar etwas mehr, da der jüngste Sohn 12 geworden ist ) zahlen, bis eine Entscheidung getroffen ist.

Hat der erste Anwalt hier nicht seine Beratungspflicht verletzt?

Ich wäre dankbar für eine Antwort ( welche natürlich nicht verbinlich sein soll )

Viele Grüße
Anna

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Na, das ja mal wieder n super Tipp a la` Kanalmeister !! Mehr muss ich dazu wohl nicht sagen oder??

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
peter.mann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die zf.reporter planen eine Sendung mit dem Schwerpunkt „Recht". Für diese Sendung werden Fälle gesucht, denen durch schlechte Rechtsberatung, sprich einem schlechten Anwalt, Nachteile in einem Prozess entstanden sind, ihrer Meinung nach einen Prozess verloren haben oder ihnen dadurch sogar wesentlich höhere Kosten entstanden sind.

Wenn sich jemand angesprochen fühlt, der kann gerne mit unserem Reporter Udo Frank über Telefon: +49-6131-70-5274 oder über E-Mail: Frank.U@zdf.de kontakt aufnehmen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Jo, und dafür holt man einen 6 (!) Jahre alten Thread wieder hoch, anstatt einen neuen aufzumachen?

Vielen Dank für 3 Minuten verlorene Lebenszeit, das Eingangsposting zu lesen und dann erst zu sehen, daß es uralt ist.

Haben Journalisten eigentlich nicht mal elementare Ahnung von der Funktionsweise von Internetforen?

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""

2x Hilfreiche Antwort

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