Schriftsätze eigener Anwalt

7. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 10x hilfreich)
Schriftsätze eigener Anwalt

Vorab - ich habe und werde dem derzeit mandatierten Anwalt auf keinen Fall kündigen. Aber ich habe aktuell ein kleines Problem mit ihm und weiß nicht, was man überhaupt tun kann. Es geht um den vor 2 Tagen an das Gericht verschickten Schriftsatz. Ich erhielt zuvor zum Gegenlesen den Entwurf und die Kopie des tatsächlich Stunden später an das Gericht übersandten Schriftsatz am Folgetag "zur Kenntnisnahme". Mit beiden "Versionen" hadere ich und kann ja schlecht an das Gericht schreiben, dass ich damit nicht einverstanden bin. Die Gegenseite freut sich.

Im Entwurf stand u.a. dass eine Akte nicht vorlag und dass ich vom Prozessgegner einst nicht mitgeteilt bekommen hätte, arum er sich wie entschied. BEIDE Aussagen stammten nachweislich nicht von mir und das genaue Gegenteil ist der Fall und habe ich so auch mehrmals meinem Anwalt schriftlich Monate zuvor mitgeteilt.
Im Entwurf stand ebenso - dass ein Vergleich (wie vom Gericht angeraten wegen Richterwechsel) für uns nicht vorstellbar ist.

Der am selben Tag vom Anwalt an das Gericht übersandte überarbeitete endgültige Schriftsatz wurde ohne mein Wissen/Absprache vom Anwalt wie folgt abgeändert: beide Aussagen zur Akte bzw Entscheidungsbegründung wurden ersatzlos entfernt.
Und - und das ärgert mich mega - mein Anwalt erklärt am Schluss seines abgeschickten Schriftsatzes "einer Einigung steht ... nichts im Wege". Ich sehe überhaupt nicht, wieso ich Kostenteilung akzeptieren sollte - und genau das weiß mein Anwalt seit vielen Monaten.
Natürlich teilte ich dem Anwalt postwendend meinen Widerspruch mit. Aber dem Gericht liegt ja nun bereits eine ganz andere Aussage (schriftlich) vom Anwalt vor.
Was kann ich tun, wenn der Richter oder die Anwälte der Gegenseite jetzt einen solchen Vorschlag schicken?
Lehne ich ab - dann folgt doch prompt "weiß scheinbar selbst nicht, was sie will". Oder?




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(954 Beiträge, 260x hilfreich)

Steht das wörtlich so?

Zitat (von Brit2):
"einer Einigung steht ... nichts im Wege"


Oder etwas wie: "... wird gebeten, das Zustandekommen des Vergleichs durch Beschluss nach § 278 VI ZPO festzustellen."

[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 07.04.2022 18:22

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41722 Beiträge, 14599x hilfreich)

Wenn einer Einigung nichts im Wege steht, dann bedeutet das doch nicht, dass diese auch zustande kommen muss. Man signalisiert lediglich, dass man zu Verhandlungen bereit ist. Wie die Kostenfolge sein wird, falls es zu Verhandlungen kommt, ist doch eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Und - und das ärgert mich mega - mein Anwalt erklärt am Schluss seines abgeschickten Schriftsatzes "einer Einigung steht ... nichts im Wege".

Logischerweise, alles andere wäre auch mehr als dumm von dem Anwalt gewesen



Zitat (von Brit2):
Ich sehe überhaupt nicht, wieso ich Kostenteilung akzeptieren sollte - und genau das weiß mein Anwalt seit vielen Monaten.

Ja, und?
Wird er schon nicht vergessen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38962 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
einer Einigung steht ... nichts im Wege"
Ich bin nur ***, aber ich lese daraus:
Meine Mandantin ist an einer Einigung interessiert. Möglichst schnell. Sie mosert nicht mehr an mikroskopischen Wortgebilden herum.
Rausgestrichen hat er das mit der verschwundenen Akte und dass der Gegner annodazumal eben nicht...blabla...
WEIL darüber nun nicht mehr gestritten werden soll. WEIL das sowieso falsch war. Vermutlich hatte er den Abschnitt irrtümlich wieder reinkopiert.
Zitat (von Brit2):
Ich sehe überhaupt nicht, wieso ich Kostenteilung akzeptieren sollte -
Wo steht was von Kostenteilung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6774 Beiträge, 2364x hilfreich)

Zitat:
"einer Einigung steht ... nichts im Wege"
.

Eine solche Erklärung ist vor Gericht völlig üblich und sogar Standart sowie auch keineswegs irgendwie nachteilig !
Man sollte sich dem Gericht gegenüber immer vergleichsbereit zeigen.
Damit wird doch noch zu überhaupt keinem Vergleich zugestimmt.
Der Anwalt hat völlig richtig gehandelt, wenn der den gewünschten Text:
Zitat:
dass ein Vergleich ......nicht vorstellbar ist
nicht benutzt hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(954 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Anwalt hat völlig richtig gehandelt, wenn der den gewünschten Text:
Zitat (von Anami):
Zitat (von Brit2):
einer Einigung steht ... nichts im Wege"
Zitat (von Spezi-2):
nicht benutzt hat.
Im Hinblick auf sein eigenes Interesse war das sogar goldrichtig.

Zitat (von Spezi-2):
Man sollte sich dem Gericht gegenüber immer vergleichsbereit zeigen.
Sollte man. Unbestritten. Aber je weniger die Klageforderung die Gefahr birgt, überzogen zu sein, umso weniger muss man.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Im Hinblick auf sein eigenes Interesse war das sogar goldrichtig.

Richtig, er muss nämlich den Mandanten auch schützen, das der Mandant keine unsinnigen / nachteilige Äußerungen vor Gericht macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(954 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, er muss nämlich den Mandanten auch schützen, das der Mandant keine unsinnigen / nachteilige Äußerungen vor Gericht macht.
Nichts anderes war gemeint. Im anderen Fall wäre zu besorgen dass durch den Moderator wieder was gelöscht wird :dau:

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41722 Beiträge, 14599x hilfreich)

Etwas off topic, trotzdem passt es hier gut hin: Mandant übernahm in einem Erörterungstermin vor dem Landgericht selbst das Wort, weil der Anwalt weder in den Schriftsätzen noch in der Verhandlung es so vorgetragen hat, wie der Mandant es sollte. Und fragte dann noch laut, warum der eigene Anwalt ihn denn permanent unter dem Tisch trete. Zur Freude aller Zuhörer. Nun ja, den Ausgang des Verfahrens kann man sich vorstellen.

Der Anwalt kennt in der Regel "seine" Gerichte, weiß wie man was vorträgt, und behält sich auch eine Einigung immer vor. Alles andere ist doch unprofessionell. Heißt ja nicht, dass man sich einigen muss, heißt auch nicht, dass die Kosten geteilt werden. Heißt nur, dass man flexibel und redebereit ist. Und das macht doch immer einen guten Eindruck.

wirdwerden

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#10
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Etwas off topic, trotzdem passt es hier gut hin: Mandant übernahm in einem Erörterungstermin vor dem Landgericht selbst das Wort, weil der Anwalt weder in den Schriftsätzen noch in der Verhandlung es so vorgetragen hat, wie der Mandant es sollte. Und fragte dann noch laut, warum der eigene Anwalt ihn denn permanent unter dem Tisch trete. Zur Freude aller Zuhörer. Nun ja, den Ausgang des Verfahrens kann man sich vorstellen.


Wer sowas macht ist dumm. Sowas würde ich nie machen - sowas hat unter 4 Augen extern ausdiskutiert zu werden.
Ich sehe allerdings nicht ein auf berechtigte Ansprüche zu verzichten. Mir ist nicht bekannt, dass es einen "Vergleich" gibt, bei dem eine Prozesspartei sich dazu bereit erklärt, alle Kosten allein zu tragen. Würde ich die Zustimmung geben, auf Ansprüche zu verzichten und mich an diesen Kosten zu beteiligen, täte ich Perlen vor die Füße werfen ...
Was mich schlichtweg ärgert und die Herren hier gestatten mir wenigstens da die Empörung - ist, dass im Vorgespräch (Vorlage schriftlicher Entwurf!) eben jede Form eines Vergleiches ausgeschlossen war und hinter meinem Rücken vom eigenen Anwalt dann plötzlich doch der Gegenseite zugespielt wird. Ich darf mich bitte verraten fühlen und einen Ausweg suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(954 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Mir ist nicht bekannt, dass es einen "Vergleich" gibt, bei dem eine Prozesspartei sich dazu bereit erklärt, alle Kosten allein zu tragen.
Sehr wohl gibt es das. Selbst schon erlebt.
Bei der Gestaltung eines Vergleichs sind die Parteien insoweit sehr frei.
"Die Prozesskosten werden gegeneinander aufgehoben" (jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Halbe/Halbe bei den Gerichtskosten) ist keineswegs bei einem Vergleich auch nur ansatzweise vorgeschrieben.

-- Editiert von AR377 am 08.04.2022 12:37

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(954 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Was mich schlichtweg ärgert und die Herren hier gestatten mir wenigstens da die Empörung
Zitat (von Brit2):
Ich darf mich bitte verraten fühlen
Vollste Zustimmung!

Ich finde auch, das man als Kläger nicht vor Gericht geht, um mit einem Vergleich herauszukommen.
Sondern man nimmt an, dass man einen berechtigten Anspruch gegen jemanden hat, den einem dieser ohne Zuhilfenahme des Gerichts nicht zugestehen will.
Und wenn man sich sehr sicher ist reicht man tatsächlich eine Klage ein. Wenn aber Unwägbarkeiten erkennbar sind, die man selbst nicht direkt überblicken kann, dann würde man sich eher zurück halten.

Dass ein Anwalt bei einer Formulierung "dass ein Vergleich ......nicht vorstellbar ist" nicht mitmacht ist aus den bekannten Gründen nachvollziehbar.
Dennoch würde nicht einmal ich in einem Schriftsatz oder zu Beginn der mündlichen Verhandlung ankündigen: "Ein Vergleich kommt von vorne herein und gar niemals in Frage!"

Souverän ist:
Jedem, der danach fragt, Vergleichsbereitschaft zu signalisieren aber insgeheim denken (ohne dass nach aussen irgend ein Ansatz von Siegesgewissheit erkennbar ist): "Ich will ein Urteil entsprechend dem Klageantrag. Die Klageforderung ist eng genug gefasst, der diesbezügliche Anspruch hinreichend bewiesen!"
Es gibt wohl keinen Richter in D der sich bei seiner Entscheidung zugunsten atmosphärischer Gründe (geringe Vergleichsbereitschaft) über den Tatbestand hinwegsetzen wird.

Zitat (von Brit2):
einen Ausweg suchen
Die Selbstvertretung. Falls diese (in doppeltem Sinn) in Frage kommt ...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38962 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Ich sehe allerdings nicht ein auf berechtigte Ansprüche zu verzichten.
Brauchst du nicht. Verlangt hier keiner, auch nicht dein Anwalt.
Zitat (von Brit2):
sowas hat unter 4 Augen extern ausdiskutiert zu werden.
Ja. Doch auch das hat Grenzen. Ein mandatierter Anwalt muss nicht allen und jeden *** intern ausdiskutieren.
Zitat (von Brit2):
alle Kosten allein zu tragen.
Wieso auch? Davon ist nirgends die Rede.
Zitat (von Brit2):
Würde ich die Zustimmung geben, auf Ansprüche zu verzichten und mich an diesen Kosten zu beteiligen, täte ich Perlen vor die Füße werfen ...
OMG. Nochmal: Niemand hat solche Ideen. Dein Anwalt will dich und sich retten und das Verfahren fair zu Ende bringen !
Zitat (von Brit2):
dann plötzlich doch der Gegenseite zugespielt wird.
Was für ein Quatsch. Dein Anwalt schreibt ans Gericht. Der Gegner bzw. dessen Anwalt schreibt auch ans Gericht. Das Gericht hat zu entscheiden. Das Gericht ist NICHT gezwungen, dem Kläger oder dem Beklagten nun Perlen hinzuwerfen. Allerdings darf das Gericht selbst auch einen gerichtlichen Vergleich in den Saal werfen (falls keine Einigung gefunden wird).
Zitat (von Brit2):
Ich darf mich bitte verraten fühlen und einen Ausweg suchen
Ja, gerne. Geh schmollen. Da du schon im EP im ersten Satz verkündest--- dass du bei diesem RA bleibst, ist kein Ausweg nötig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Mir ist nicht bekannt, dass es einen "Vergleich" gibt, bei dem eine Prozesspartei sich dazu bereit erklärt, alle Kosten allein zu tragen.

Das macht nichts, juristischen Laien ist vieles unbekannt.



quote=Brit2]und die Herren hier
Es sind auch Damen und andere anwesend ...



Zitat (von Brit2):
gestatten mir wenigstens da die Empörung -

Zitat (von Brit2):
Ich darf mich bitte verraten fühlen

Selbstverständlich.
Jedoch ist es der emotionalen, mentalen und physischen Gesundheit zuträglich, wenn man das nicht macht, bevor die Fakten geklärt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(954 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
und die Herren hier
Exakt das wollte ich heute Mittag auch schon fragen:
Wie man (oder in diesem Fall wohl Frau) darauf kommt dass die folgenden der in diesem Thread beteiligten Nutzernamen ansatzweise Rückschlüsse auf das Geschlecht zuließen:
- wirdwerden
- Anami
- AR377
- Spezi-2

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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