Wenn ein Rechtsanwalt wegen einer Angelegenheit telefonisch oder schriftlich um Rat gebeten wird und es danach zu keinem Mandat kommt, wie sieht es mit der Schweigepflicht aus? Darf der Anwalt Details zur Sache herausgeben?
Es geht in diesem Fall um eine Körperverletzung, also nicht um Mord, Terroranschlag oder so. :-)
-- Editiert von Bin_Ratlos am 03.01.2008 18:28:39
Schweigepflicht auch wenn kein Mandat zustande kommt?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Die Schweigepflicht ergibt sich hier in erster Linie aus § 43a BORA
.
Hier heißt es in Abs. 2 u.a.:
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Es kommt hier also entschieden darauf an, welche Bedeutung der Geheimhaltung beizumessen wäre. Eine Aussage kann ohne genaue Kenntnis des entsprechenden Sachverhaltes nicht getätigt werden.
Das Zustandekommen des Mandats hat keinerlei Einfluss auf den Grundsatz der Verschwiegenheit der o.g. Norm.
Eine Strafbarkeit könnte sich ggf. aus § 203 StGB
ergeben. Hier werden Rechtsanwälte in Abs. 1 Nr. 3 erwähnt.
-- Editiert von f!o am 04.01.2008 01:00:42
Dies fällt unter die Verschwiegensheitspflicht, da Sie die Frage wohl nicht stellen würden, wenn Ihre Äußerungen allgemein bekannt wären und kein Geheimnis bleiben sollten.
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Hier kommts ja auch darauf an, ob nicht bereits ein Mandat begründet wurde - lt TE ist tel/schriftlich um Rat gefragt worden; dass ist nach meinem Verständnis zumindest eine Beratung....also ein Mandat...
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