Schweigepflicht auch wenn kein Mandat zustande kommt?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bin_Ratlos
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Schweigepflicht auch wenn kein Mandat zustande kommt?

Wenn ein Rechtsanwalt wegen einer Angelegenheit telefonisch oder schriftlich um Rat gebeten wird und es danach zu keinem Mandat kommt, wie sieht es mit der Schweigepflicht aus? Darf der Anwalt Details zur Sache herausgeben?

Es geht in diesem Fall um eine Körperverletzung, also nicht um Mord, Terroranschlag oder so. :-)

-- Editiert von Bin_Ratlos am 03.01.2008 18:28:39

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Die Schweigepflicht ergibt sich hier in erster Linie aus § 43a BORA .

Hier heißt es in Abs. 2 u.a.:

Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Es kommt hier also entschieden darauf an, welche Bedeutung der Geheimhaltung beizumessen wäre. Eine Aussage kann ohne genaue Kenntnis des entsprechenden Sachverhaltes nicht getätigt werden.

Das Zustandekommen des Mandats hat keinerlei Einfluss auf den Grundsatz der Verschwiegenheit der o.g. Norm.

Eine Strafbarkeit könnte sich ggf. aus § 203 StGB ergeben. Hier werden Rechtsanwälte in Abs. 1 Nr. 3 erwähnt.

-- Editiert von f!o am 04.01.2008 01:00:42

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Dies fällt unter die Verschwiegensheitspflicht, da Sie die Frage wohl nicht stellen würden, wenn Ihre Äußerungen allgemein bekannt wären und kein Geheimnis bleiben sollten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Hier kommts ja auch darauf an, ob nicht bereits ein Mandat begründet wurde - lt TE ist tel/schriftlich um Rat gefragt worden; dass ist nach meinem Verständnis zumindest eine Beratung....also ein Mandat...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen