Sind die bei dem Klageantrag im voraus zu entrichtende Gerichskosten endgültige Gerichtskosten oder handelt es sich
nur um Kostenvorschuß ?
Wie werden die Kostenvorschuß abgerechnet, nur auf Antrag oder erledigt das das Gericht automatisch ?
Sind im voraus zu entrichtende Gerichtskosten endgültige oder Kostenvorschuss?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?



Es handelt sich um einen Vorschuss, über den nach Abschluss des Verfahrens von Amts wegen abgerechnet wird. Oft bekommt man etwas erstattet, z. B. wenn das Verfahren durch Vergleich abgeschlossen wurde.
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Ebenso könnte der Streitwert vom Gericht noch abgeändert werden, was auch Einfluß auf die Gerichtskosten hat.
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Wie ist wenn z.B. Schuldner die Forderung beglichen hat, also die Hauptsache erledigt ist, sodass das Gerichtsver-
fahren praktisch unterzubrechen ist ?
Übereinstimmende Erklärung der Parteien über die Erledigung der Hauptsache führt zur Entscheidunng über die Verteilung der Kosten bis zur Beendigung der Rechtshängigkeit gem § 91a I S.1 ZPO
nach billigen Ermessen.Dabei wird sicher eine Rolle spielen, wie das Gericht nach Durchführung des streitigen Verfahrens über die Kosten entschieden hätte.
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