Wie setzen sich die Kosten zusammen?-Mit welchen Kosten muss ich noch rechnen?

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.09.2020 10:54:48
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie setzen sich die Kosten zusammen?-Mit welchen Kosten muss ich noch rechnen?

Hallo,

Eine Frage bzgl. wie sich die Kosten zusammensetzten bzw. mit wieviel ich mindestens noch rechnen muss:

Ich habe einen Anwalt beauftragt , da ich eine Unterlassungserklärung bekommen hatte wegen Nachstellung mit einem Streitwert von 8000€ (erscheint uns schon recht hoch), samt der Rechnung der Gegenseite.
Ziel war eine außergerichtliche Einigung, da der dargestellte Sachverhalt schlichtweg unrichtig ist.

Man hat sich auf nichts eingelassen und stattdessen habe ich jetzt auch noch eine Strafanzeige wegen Nachstellung erhalten.

Jetzt fallen ja auch weitere Kosten an für Akteneinsicht und Stellungnahme , ggf. Gerichtskosten oder eine Zahlung wenn das Verfahren eingestellt wird.
Meine Frage wäre woran man sich orientiert und was an Kosten zu erwarten sind.
Bis jetzt habe ich nur knapp 250€ bezahlen müssen.

Werden die 8000€ als Berechnungsgrundlage genommen oder woran orientiert man sich?

Über einen kleinen Überblick wäre ich sehr dankbar.


Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Anwaltskosten für die Bearbeitung der Unterlassungssache: ca. 700€
Sollte es eine außergerichtliche Einigung geben, bekommt er weitere ca. 700€ als "Belohnung" dafür, dass er ein Gerichtsverfahren vermieden hat.

Für die Abwehr der Strafanzeige: ca 470€ Anwaltskosten für Einarbeitung, Beratung und Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wenn die Sache von sich aus im Sande verläuft, bleibt es dabei.
Sonst kommt es darauf an, ob es vor Gericht geht oder ob der Anwalt eine Einstallung des Verfahrens erreichen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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