Steuerberater haftbar?

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
themrock
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberater haftbar?

Hallo,
folgender fiktiver Fall.
Es erfolgte im August eine Betriebsprüfung über 3 Jahre in den Räumen des Steuerberaters.
Es ist die 1. Betriebsprüfung des Geprüften.
Er teilte dem Steuerberater mit, dass er ihn bei wichtigen Sachen kontaktieren solle.
Betriebsprüfung und Abschlussbesprechung erfolgte ohne Beisein des Geprüften.
Nach Abschluss der Prüfung teilte der Steuerberater dem Geprüften mit, es gäbe in 1 Jahr eine Beanstandung über zuviel angeschaffte techn. Geräte, so dass die Betriebsausgaben in 1 Jahr um 1000€ pauschal gekürzt würden
Dies wurde auch noch einmal später im Beisein der Ehegattin bestätigt.
Dies aktzeptierte der Geprüfte.
Er erhielt keinen Prüfbericht, noch wurde ihm gesagt, dass es einen solchen gäbe.Da es seine erste Prüfung war, wusste er auch nicht, dass es einen solchen gibt.
Im Dezember kontaktierte er das Steuerberaterbüro wegen einer anderen Sache, im Laufe des Gespräches kam er mit einer Angestellten noch mal auf die Betriebsprüfung zu sprechen, in dem Zusammenhang sie einen Prüfbericht erwähnte. Diesen liess er sich schicken.

Dort wartete dann eine unangenehme Überraschung auf ihn, denn es wurden die Betriebsausgaben pauschal für jedes der 3 Jahre um 2000€ gekürzt, also insgesamt 6000€ und nicht 1000, wie behauptet.
Dies ist absolut nicht hinnehmbar, da die Betriebsausgaben je Jahr ca. in dieser Höhe lagen und eine mehr oder weniger komplette Streichung dieser in keinster Weise nachvollziebar ist.

Welche Handhabe hat der Geprüfte gegen den Steuerberater bzgl. Schadensersatz, da durch die nicht Aushändigung des Prüfberichtes, er keine Möglichkeit hatte, während der 1 monatigen Frist,Widerspruchs gegen diesen einzulegen.

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

quote:
Welche Handhabe hat der Geprüfte gegen den Steuerberater bzgl. Schadensersatz, da durch die nicht Aushändigung des Prüfberichtes, er keine Möglichkeit hatte, während der 1 monatigen Frist,Widerspruchs gegen diesen einzulegen.
Gegen einen Betriebsprüfungsbericht kann man keinen Einspruch einlegen, sondern nur gegen die Steuerbescheide, die auf diesem Bericht basieren.

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