Strafanwalt stellt Wucherrechnung. Wie dagegen vorgehen?

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
seek2know
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanwalt stellt Wucherrechnung. Wie dagegen vorgehen?

Kurze Vorgeschichte: Ich bin in im Oktober 2018 in Bayern, wegen dem Besitz von 32 Gramm Cannabis sieben Monate in Untersuchungshaft gekommen. Meine Eltern haben damals einem Strafanwalt gefunden und diesen beauftragt, mich zu verteidigen. Der Rechtsanwalt hat mich ein paar Mal in der JVA besucht, allerdings nach meinem subjektiven empfingen nicht viel getan. Er hat mir Informationen verschwiegen, mir Falschinformationen mitgeteilt. Alles was ich nicht beweisen kann, da die Kommunikation mündliche erfolgte. Sogar den Termin zur Hauptverhandlung wurde von meinem Anwalt abgesagt.

Meine Eltern und ich haben den Anwalt gewechselt, dieser war dann als alleiniger Verteidiger in der Hauptverhandlung und hat mich vertreten. Ich kam an diesem Verhandlungstag aus der Haft.

Das krasse dabei ist, dass der erste Anwalt einen Pauschalbetrag von 6.500 € abkassiert hat.
Ich habe gelesen, dass es nicht seriös ist, einen Pauschalbetrag zu verlangen, schießlich ist unbekannt wie hoch der tatsächliche Aufwand ist. Aber in meinem Fall halte ich das, insbesondere aufgrund der schlechten Arbeit des ersten Anwalts, für einen viel zu hohen Betrag.

Es ist mir ein sehr peinliches Thema, dennoch bitte ich, mir trotz Straffelligkeit, mir die Frage zu erlauben: Gibt es irgendeine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kosten des ersten Anwalts zurückzufordern?
Der erste Anwalt konnte mich nicht vertreten und ich bin der Meinung, dass er meinen Eltern zu viel Geld abverlangt hat.

-- Editiert von Moderator am 06.12.2020 17:52

-- Thema wurde verschoben am 06.12.2020 17:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von seek2know):
Das krasse dabei ist, dass der erste Anwalt einen Pauschalbetrag von 6.500 € abkassiert hat.


Wenn man solch eine Honorarvereinbarung abschliesst, muss man sie auch zahlen.

Zitat (von seek2know):
Ich habe gelesen, dass es nicht seriös ist, einen Pauschalbetrag zu verlangen, schießlich ist unbekannt wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.


Das ist Unsinn. Pauschalhonorare sind Gang und Gebe. Kann ja auch für den Mandaten vorteilhaft sein, wenn aus 1 geplantem Verhandlungstag plötzlich 5 werden.

Zitat (von seek2know):
Gibt es irgendeine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kosten des ersten Anwalts zurückzufordern?


Keine die erfolgversprechend ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Angreifbar wäre es, wenn das mit der Honorarvereinbarung irgendwie fehlerhaft abgelaufen wäre.
Da müsste man also erst mal wissen, wie genau das ganze abgelaufen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seek2know
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch beiden für die Antworten

Harry van SeII, du schreibst, dass die Honorarvereinbarung angreifbar wäre, wenn damit irgendwie fehlerhaft abgelaufen wäre.

Ich war die zu verteidigende Person und habe das Mandat für anwaltliche Vereidigung unterzeichnet. Bzgl. der Honorarvereinbarung wusste ich nichts, dies haben meine Eltern dem Anwalt bezahlt.

Ist die Honorarvereinbarung angreifbar, weil ich als die zu verteidigende Person nicht in die Vergütungsvereinbarungen involviert gewesen bin?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von seek2know):
Ist die Honorarvereinbarung angreifbar, weil ich als die zu verteidigende Person nicht in die Vergütungsvereinbarungen involviert gewesen bin?

Nein, denn Du hast die Rechnung ja nicht bezahlt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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