Streitwert Erbengemeinschaft

23. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mia123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 18x hilfreich)
Streitwert Erbengemeinschaft

Hallo,

Aus Nachlassverbindlichkeiten ergibt sich eine Schuld von ca 70.000 Euro. Es besteht eine Erbengemeinschaft aus 3 Parteien.

Nun meine Frage, wenn ich einen Anwalt beauftrage
ergibt sich dann ein Steitwert über die gesamte Summe, oder in dem Fall nur zu einem Drittel?

Danke im voraus :)

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Hallo,

Das kann man aus diesen unzureichenden Angaben nicht sagen. Sind Sie Miterbe zu einem Drittel? Was genau soll der Auftrag an den Anwalt sein?

Gruß

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mia123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Fall ist sehr kompliziert, da er nach holländischen Erbrecht gehandelt wurde. Nachzulesen ist der Fall unter der Rubrik Zwangsvollstreckungen.

Das Erbe wurde noch nicht auseinandergesetzt, daher war ich mir unsicher, ob der Streitwert nur ein drittel des ganzen für mich beträgt,aber ich vermute das jeder der Erben für die gesamte Schuld haftet.

Einer der Erben ist flüchtig, der andere will nichts von der Sache hören und dabei haben die Beiden die Verwaltung der schriftlichen Angelegenheiten übernommen, das ist sogar notariell festgehalten.

Nun ist es dazu gekommen, das die vererbte Immobilie extrem unter Wert zwangsversteigert wurde und wahrscheinlich mit einer Restschuld von 70000 Euro zu rechnen ist (es war mit Hypotheken belastet) Von einer haben wir erst später erfahren und dummerweise nicht ausgeschlagen, da der Wert des Hauses von 145000 Euro gegen 90000 Euro Hypothek stand.

Wäre alles richtig gelaufen, hätten wir gemeinsam das Haus verkauft.

Ich habe nun eine Kanzlei gefunden, zu der auch ein Büro in den Niederlanden gehört. Das Honorar wird nach deutschem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet Daher wollte ich schon vorher gerne wissen, was für Kosten auf mich zukommen.

Denn einen Beratungsschein hatte ich bereits und für die gleiche Sache gibt es ja bekanntlich keinen Zweiten. Nur konnte mir der erste Anwalt nicht helfen. Ich hatte mir bereits Rat bei drei Anwälten eingeholt, keiner konnte wirklich etwas für mich tun. Bin mittlerweile sehr verzweifelt. So wäre die Konstellation mit dem zusätzlichen holländischem Büro vielleicht meine letzte Rettung.

Der letze Anwalt hatte für mich herausgefunden, dass es vielleicht noch eine Möglichkeit in Holland gibt, dass Erbe im nachhinein auszuschlagen, auch wollte ich prüfen, ob ich die Haftung mit dem Privatvermögen noch verhindern kann.

-- Editiert Mia123mitglied am 23.02.2013 16:34

-- Editiert Mia123mitglied am 23.02.2013 16:44

1x Hilfreiche Antwort

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