Hintergrund:
Ich war für mehrere Jahre im Ausland für einen internationalen Konzern tätig und habe dieses
Jahr zurück nach Deutschhland gewechselt. Nach einer kurzen Übergangszeit sollte mein
Arbeitsvertrag den deutschen Gegebenheiten angepasst werden.
Der neue Vertragsentwurf sieht eine Reduktion des Bruttogehaltes um 15% vor.
Ich beschloss mich bzgl. meiner Möglichkeiten von einem RA beraten zu lassen. Ich fand einen
auf internationales Arbeitsrecht spezialisierten RA im Telefonbuch und vereinbarte einen Termin.
Beim Gespräch übergab ich dem RA Kopien des aktuellen Vertrages sowie des Vertragsentwurfes
(beide englisch formuliert). Der RA wollte die Details später prüfen. In den darauffolgenden Tagen
wurde telefonisch noch ein weiteres Dokument angefragt, welches ich per Fax schickte.
Einige Tage später kam die durchaus ausführliche Stellungnahme des RA per Post.
Obwohl der RA zu der Einschätzung kam, dass ich den neuen Vertrag so nicht zu akzeptieren
müsste, habe ich nach einem weiteren, in der Sache allerdings ergebnislosen Verhandlungsversuches
(ohne Mitwirken des RA) den neuen Arbeitsvertrag akzeptiert.
Inzwischen liegt mir die Abrechnung des RA vor, die mich in der Höhe durchaus überrascht, um nicht
zu sagen schockiert hat:
Als Streitwert wurde mein Jahresbruttogehalt multipliziert mit einem Faktor 3 angesetzt!
Als Wichtungsfaktor 10/10 Beratungsgebühr nach BRAGO, aufgrund der "umfangreichen und
schwierigen Beratung".
Meine Fragen:
Woher kommt der Faktor 3 im Streitwert?
Ist der Streitwert nicht eigentlich als die Differenz aus dem alten Vertrag und dem Vertragsentwurf anzusetzen,
d.h. 15% EINES Jahresgehalts?
Wo endet eine Erstberatung (für die eine max. Gebühr von €180 anfällt)?