Streitwert Vertrag

13. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Stigma S.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 16x hilfreich)
Streitwert Vertrag

Hallo zusammen,

mal angenommen man baut ein Haus, dessen Bezahlung gemäß Bauabschnitten erfolgt. Die erste Zahlung in Höhe von x€ wurde hierbei nach Fertigstellung der Architektenentwürfe fällig und vollständig beglichen. Unglücklicherweise käme es nun jedoch zu einer bauherrenseitigen Auflösung des Vertrags, da von seiten der Baufirma getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten würden. Dies führe nun dazu, dass die Baufirma einen vertraglich festgelegten Prozentsatz des Hausgesamtwerts in Rechnung stellt. Da ja bereits der Betrag x€ entrichtet wurde stellt man dementsprechend nur noch eine Restsumme von y€ (x€ + y€ = %ualer Anteil der Gesamtsumme) in Rechnung.
Da der Bauherr jedoch aus diversen Gründen nicht bereit wäre die offene Restforderung von y€ zu begleichen und sich im Recht wähnt, konsultiert er einen Anwalt um der entsprechenden Forderung zu widersprechen, was der Anwalt auch entsprechend durchführt. Nachdem die Baufirma über 8 Monaten nichts von sich hören liesse möchte man nun wissen, wie man das Verhalten der Baufirma zu deuten hätte und ob es Sinn mache, aus welchen Gründen auch immer, die bereits getätigte Zahlung von x€ nun andererseits von der Baufirma zurückzufordern. Nach einem entsprechenden persönlichen Gespräch mit dem RA entscheide man sich aber keine weiteren Schritte zu unternehmen.
Wonach würde sich nun der Streitwert bemessen? Nach der Summe y€ oder nach der Summe aus x€ + y€, auch wenn der Wert x€ letztendlich nie eingefordert wurde?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
möchte man nun wissen, wie man das Verhalten der Baufirma zu deuten hätte und ob es Sinn mache, aus welchen Gründen auch immer, die bereits getätigte Zahlung von x€ nun andererseits von der Baufirma zurückzufordern


Dann dürfte der Gegenstandswert für diesen Teil des Mandats x EUR betragen.

quote:
auch wenn der Wert x€ letztendlich nie eingefordert wurde


Das ist unerheblich. Er war die Grundlage einer Anfrage beim Anwalt ("kann ich die Summe x zurückfordern?"), das genügt. Eine weitere Leistung oder einen Erfolg schuldet der Anwalt nicht.

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