Streitwert - Welche Summe zählt?

2. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bruddler
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 46x hilfreich)
Streitwert - Welche Summe zählt?

Hallo

Angenommen ich kaufe ein neues Auto.
Zahle einen Teilbetrag an, den Rest finanziere ich .
Das Fahrzeug wird später abgeholt als geplant.Autohaus hetzt mir Anwalt auf den Hals. Der will 1000 Euro für Gebührenstreitwert bis 30.000€ haben.
Anzahlung beim Händeler sind aber nur 8.000€ vereinbart.
Welche Summe zählt. Gesamt oder die Anzahlung

vielen Dank


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Das Fahrzeug wird später abgeholt als geplant.


Was meinst du genau? Nur "später abgeholt" oder "später bezahlt"?

Wenn es um die Nichterfüllung eines Kaufvertrages gilt, ist der Gegenstandswert der Wert der Kaufsache. Wie die Zahlungsweise ist, ist dafür irrelevant.

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#2
 Von 
Bruddler
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo

im Grunde genommen beides. Denn das eine schließt das andere nicht aus

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Man könnte zwar versucht sein zu sagen "die Finanzierungszahlungen waren ja noch gar nicht fällig". Wenn aber schon die Anzahlung nicht wie vereinbart geleistet wird, könnte die Gegenseite nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Somit steht schon mit dieser Nichterfüllung der ganze Vertrag auf der Kippe, damit ist auch der Gegenstandswert die volle Summe.

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wer am Sachverhalt spart bekommt im Zweifel falsche Antworten.

Was hat der Anwalt von Ihnen gewollt? Was war dessen konkrete Forderung an Sie?

Haben Sie bis jetzt keinerlei Zahlungen geleistet?


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