Hallo
Angenommen ich kaufe ein neues Auto.
Zahle einen Teilbetrag an, den Rest finanziere ich .
Das Fahrzeug wird später abgeholt als geplant.Autohaus hetzt mir Anwalt auf den Hals. Der will 1000 Euro für Gebührenstreitwert bis 30.000€ haben.
Anzahlung beim Händeler sind aber nur 8.000€ vereinbart.
Welche Summe zählt. Gesamt oder die Anzahlung
vielen Dank
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Streitwert - Welche Summe zählt?
2. September 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. September 2010 | 20:46
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 46x hilfreich)
Streitwert - Welche Summe zählt?
#1
Antwort vom 3. September 2010 | 02:15
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Das Fahrzeug wird später abgeholt als geplant.
Was meinst du genau? Nur "später abgeholt" oder "später bezahlt"?
Wenn es um die Nichterfüllung eines Kaufvertrages gilt, ist der Gegenstandswert der Wert der Kaufsache. Wie die Zahlungsweise ist, ist dafür irrelevant.
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#2
Antwort vom 3. September 2010 | 05:51
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 46x hilfreich)
Hallo
im Grunde genommen beides. Denn das eine schließt das andere nicht aus
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#3
Antwort vom 3. September 2010 | 08:49
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 31x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 3. September 2010 | 12:23
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
Man könnte zwar versucht sein zu sagen "die Finanzierungszahlungen waren ja noch gar nicht fällig". Wenn aber schon die Anzahlung nicht wie vereinbart geleistet wird, könnte die Gegenseite nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Somit steht schon mit dieser Nichterfüllung der ganze Vertrag auf der Kippe, damit ist auch der Gegenstandswert die volle Summe.
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#5
Antwort vom 9. September 2010 | 10:34
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1302x hilfreich)
Wer am Sachverhalt spart bekommt im Zweifel falsche Antworten.
Was hat der Anwalt von Ihnen gewollt? Was war dessen konkrete Forderung an Sie?
Haben Sie bis jetzt keinerlei Zahlungen geleistet?
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