Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe folgende Frage: In einem Rechtsstreit vordem Finanzgericht geht es um die Frage der Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Nachdem der Rechtsanwalt seinem Mandanten zunächst empfohlen hat, das Verfahren nicht ruhen zu lassen, sondern weiterzuführen, hat er nach etwa einem Jahr seine Ansicht geändert und das Ruhen empfohlen, bis ein BFH-Urteil in einem der Sache "ähnlichen" Verfahren ergangen ist.
Nachdem die Mandanten dem Ruhen zugestimmt haben, erstellte der Rechtsanwalt seine Rechnung, in der er die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Postpauschale, Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld geltend macht.
Den Streitwert hat der Rechtsanwalt nun aus der Differenz der Steuerschuld mit und der ohne erfolgreiches Verfahren berechnet.
Sollte aber das Gericht, das noch keinen Streitwert festgesetzt hat, später einen deutlich niedrigeren Wert festsetzen, hat der Mandant die Befürchtung, die zu viel gezahlten Gebühren vom Rechtsanwalt nicht zurück zu erhalten.
Kann der Mandant verlangen, dass das Gericht einen vorläufigen Streitwert festsetzt? (Muss das über den Rechtsanwalt geschehen oder kann der Mandant dies selbst tun?)
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Streitwert beim Ruhen des Verfahrens
14. November 2014
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Frage vom 14. November 2014 | 16:43
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Streitwert beim Ruhen des Verfahrens
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 24. November 2014 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
hat der Mandant die Befürchtung, die zu viel gezahlten Gebühren vom Rechtsanwalt nicht zurück zu erhalten
Du meinst wegen Verjährung oder weil der Anwalt pleite gehen könnte?
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