Beim Gerichtsverfahren mit fast aussichtloser Forderungs-
befriedigung, selbst bei sicherer Ausgangslage für Kläger, schlägt das Gericht gern einen Vergleich vor.
Welche Vorteile für wen hat ein Vergleich ?
Und richtet sich der Streitwert dann nach dem Vergleichsbetrag, dass sich die Gericht- und Anwaltkosten
entsprechend mindern ?
Werden die Kosten auch entsprechend unter den Parteien gequotet ?
Streitwert beim Vergleich
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Welche Vorteile für wen hat ein Vergleich ?
Kläger: bekommt schnell x% der Forderung, anstatt 100% nach 1,5 Jahren und 2 Instanzen
Beklagter: zahlt weniger als er schuldet
Richter: kann Verfahren schneller abschließen
RA: Kassiert zusätzliche Vergleichsgebühr
Und richtet sich der Streitwert dann nach dem Vergleichsbetrag
IMO nein. Sonst vergleichen sich beide Parteien bei Streitwert 10.000 EUR auf 1 Cent und Gericht und Anwälte gucken dumm.
Werden die Kosten auch entsprechend unter den Parteien gequotet ?
Das kann man als Teil des Vergleichs aushandeln; üblich ist aber, daß bei Vergleich jede Seite ihre Kosten trägt und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden (egal ob man sich zu 10, 50 oder 90% der Hauptforderung vergleicht).
--- editiert vom Admin
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