Streitwert beim Vergleich

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Streitwert beim Vergleich

Beim Gerichtsverfahren mit fast aussichtloser Forderungs-
befriedigung, selbst bei sicherer Ausgangslage für Kläger, schlägt das Gericht gern einen Vergleich vor.

Welche Vorteile für wen hat ein Vergleich ?

Und richtet sich der Streitwert dann nach dem Vergleichsbetrag, dass sich die Gericht- und Anwaltkosten
entsprechend mindern ?

Werden die Kosten auch entsprechend unter den Parteien gequotet ?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Welche Vorteile für wen hat ein Vergleich ?

Kläger: bekommt schnell x% der Forderung, anstatt 100% nach 1,5 Jahren und 2 Instanzen

Beklagter: zahlt weniger als er schuldet

Richter: kann Verfahren schneller abschließen

RA: Kassiert zusätzliche Vergleichsgebühr

Und richtet sich der Streitwert dann nach dem Vergleichsbetrag

IMO nein. Sonst vergleichen sich beide Parteien bei Streitwert 10.000 EUR auf 1 Cent und Gericht und Anwälte gucken dumm.

Werden die Kosten auch entsprechend unter den Parteien gequotet ?

Das kann man als Teil des Vergleichs aushandeln; üblich ist aber, daß bei Vergleich jede Seite ihre Kosten trägt und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden (egal ob man sich zu 10, 50 oder 90% der Hauptforderung vergleicht).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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